CHANGSHA, China, 16. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Zoomlion Heavy Industry Science & Technology Co., Ltd. („Zoomlion") hat vor Kurzem in der Nähe seines Firmensitzes in Changsha seine zweite Fußballliga für Beschäftigte eröffnet, die Beschäftigte aus allen Tochtergesellschaften und Funktionsbereichen zusammenbringt, während die weltweite Begeisterung für den Fußball weiter zunimmt.
Die Liga steht unter dem Motto „Junge Menschen in Bewegung, Fußballträume bei Zoomlion" und spiegelt das Engagement von Zoomlion wider, eine dynamische Arbeitskultur aufzubauen, die geschäftsbereichsübergreifende Zusammenarbeit zu fördern sowie die kulturellen und sportlichen Aktivitäten der Beschäftigten zu unterstützen. An dem Turnier nehmen 13 Mannschaften aus 19 Geschäftsbereichen teil und vom 29. Mai bis zum 3. Juli stehen mehr als 30 Spiele auf dem Programm.
An der Eröffnungsfeier nahmen Vertreter der Gewerkschaft von Zoomlion, des Jugendligakomitees sowie der zugehörigen Tochtergesellschaften und Einheiten teil. Die 13 Teams gaben ihr Debüt auf dem Spielfeld und vertraten verschiedene Tochtergesellschaften und Einheiten aus den Bereichen Betonmaschinen, Landmaschinen, Hubarbeitsbühnen, Erdbewegungsmaschinen, Bergbaumaschinen, Notfallausrüstung, Auslandsaktivitäten, ZValley, Zoomlion Smart City sowie weitere Unternehmensfunktionen.
Für Zoomlion ist die Liga mehr als ein Sportereignis. Es handelt sich um eine Plattform, auf der Beschäftigte aus verschiedenen Teams zusammenkommen, sich miteinander messen und über ihre täglichen Aufgaben hinaus Vertrauen aufbauen können. Dieselben Eigenschaften, die auf dem Fußballplatz sichtbar werden – darunter Konzentration, Disziplin, Teamarbeit und der Mut, Grenzen auszutesten –, spiegeln auch die Unternehmenskultur von Zoomlion und die Art wider, wie die Beschäftigten über Tochtergesellschaften und Unternehmensbereiche hinweg zusammenarbeiten.
Im Anschluss an die Eröffnungsfeier brachte ein Freundschaftsspiel mit Führungskräften des Unternehmens und herausragenden Spielern aus den Reihen der Beschäftigten das Publikum zusammen und stimmte energiegeladen auf das Turnier ein.
„Fußball war schon immer eine Sportart, die Menschen zusammenbringt", sagte Long Baijun, Spieler der Mannschaft der Bergbaumaschinensparte von Zoomlion und Leiter der dortigen Abteilung für Marketingförderung. „Auf dem Spielfeld treten wir konzentriert an, unterstützen uns gegenseitig und streben stets nach dem Sieg. Derselbe Geist prägt auch unsere tägliche Arbeit bei Zoomlion, wo das Streben nach Spitzenleistung, Teamarbeit und Durchhaltevermögen uns helfen, gemeinsam voranzukommen."
Die Liga wird in den kommenden Wochen fortgesetzt, wobei die Mannschaften zunächst in der Gruppenphase und anschließend in den weiteren Runden gegeneinander antreten. Indem Zoomlion den Fußballplatz in einen gemeinsamen Raum für Wettbewerb, Freundschaft und bereichsübergreifende Vernetzung verwandelt, erweckt das Unternehmen seine auf die Beschäftigten ausgerichtete Kultur weiter zum Leben und ermutigt die Beschäftigten, denselben Teamgeist sowie dieselbe Ausdauer vom Spielfeld in ihren Arbeitsalltag zu übertragen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.