Xinhua Silk Road: Die Shanghai Fashion Week belegt im aktuellen Vitalitätsindex-Bericht den vierten Platz

03.04.2026

BEIJING, 3. April 2026 /PRNewswire/ -- Laut einem am Donnerstag in Shanghai veröffentlichten Bericht hat sich die Shanghai Fashion Week weltweit auf den vierten Platz vorgearbeitet und damit New York überholt. Der vom China Economic Information Service veröffentlichte „Global Fashion Industry Index – Fashion Week Vitality Index Report (2025)" beschreibt Shanghai als die am schnellsten wachsende Knotenpunktstadt in der globalen Modeszene.

Die Modewochen in Paris und Mailand behielten weltweit die ersten beiden Plätze. London und Shanghai belegten den dritten und vierten Platz, wobei kommerzielle Dynamik und digitale Transformation als ihre Kernkompetenzen genannt wurden.

Zum ersten Mal fügte der Bericht einen Indikator für „kommerzielle Handelsaktivitäten" hinzu, um die Fähigkeit jeder Modewoche zu quantifizieren, kommerzielle Ressourcen zu integrieren und in Markttransaktionen umzuwandeln. Die Shanghai Fashion Week verzeichnete 1.217 Handelsmarken und lag damit an zweiter Stelle hinter Paris; außerdem betrieb sie sieben digitale Handelsplattformen, was die höchste Zahl unter allen acht untersuchten Modewochen darstellt.

Der Bericht stellte anhaltende Lücken fest. Die 23 Produktkategorien und der durchschnittliche Transaktionspreis von 420 US-Dollar der Shanghai Fashion Week entsprechen nur 64 Prozent bzw. 54 Prozent der Zahlen der Paris Fashion Week, was einen Markt widerspiegelt, der nach wie vor von Marken des mittleren Preissegments und aufstrebenden Marken dominiert wird, aber über erhebliches Wachstumspotenzial verfügt.

In der Dimension der Elementaggregation führten Paris und Mailand mit 429 bzw. 387 teilnehmenden Marken und 544 bzw. 529 Veranstaltungen, während Shanghai rund 200 Veranstaltungen ausrichtete und sich durch die Teilnahme neuer Marken auszeichnete. Was den Einfluss auf die Branche betrifft, belegte Shanghai weltweit den ersten Platz bei der Anzahl der Designer, und auch bei der Bewertung des Innovationstrends lag die Stadt ganz vorne.

Chinas Bekleidungs- und Modeeinzelhandelsmarkt erreichte im Jahr 2025 ein Volumen von fast 460 Milliarden US-Dollar und behauptete damit seine Position als weltweit größter Einzelmarkt. Die weltweite Durchdringungsrate des Mode-E-Commerce stieg von 18 Prozent im Jahr 2020 auf etwa 36 Prozent im Jahr 2025 und lag in den Schwellenländern bei über 45 Prozent.

In Bezug auf Nachhaltigkeit gaben etwa 72 Prozent der weltweiten Verbraucher an, dass sie bereit seien, für nachhaltige Produkte einen Aufpreis zu zahlen, wobei die meisten einen Aufschlag von 5 bis 10 Prozent akzeptierten. Der Bericht widmete der künstlichen Intelligenz ein eigenes Kapitel und stellte fest, dass 58 bis 60 Prozent der globalen Modehändler KI in ihre Betriebsabläufe und ihr Marketing integriert haben.

Der Bericht kam zu dem Schluss, dass sich die Shanghai Fashion Week in einer entscheidenden Übergangsphase von der Expansion der Größe hin zur Verbesserung der Fähigkeiten befindet und die Integration von lokaler Kultur, zeitgenössischem Design und Haute Couture vertiefen sollte, um ihre Rolle als kommerzielles Zentrum zu stärken, das Design und Konsum miteinander verbindet.

Original-Link: https://en.imsilkroad.com/p/350009.html

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Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026

Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.