SUZHOU, China, 1. September 2026 /PRNewswire/ -- XD THERMAL hat die Entwicklung einer integrierten, zweiseitigen Flüssigkeitskühlungsarchitektur für eine europäische Elektrobus-Plattform abgeschlossen.
Das 35,3-kWh-Batteriesystem der Plattform kombiniert flüssigkeitsgekühlte Gehäuse mit gestanzten Deckplatten, wodurch die Wärme von beiden Seiten der Batteriemodule abgeleitet werden kann. Der erste Prototyp wurde innerhalb von etwa sechs Wochen ausgeliefert, und das Design erreichte innerhalb von zwei Monaten die Serienreife.
Durch die Integration von Kühlfunktionen in das Batteriegehäuse konnten die kühlungsbezogenen Komponenten um etwa 25 % reduziert und mehrere Montageschritte vereinfacht werden. Die Konfiguration mit mehreren Schnittstellen verbesserte zudem die Wärmeverteilung im gesamten Batteriesystem und trug so zu einer längeren Lebensdauer der Lithium-Batterien bei.
Die Validierung der Dichtheit auf Systemebene stellte eine zentrale technische Herausforderung dar, da mehrere Schnittstellen, Fugen und Dichtungswege gemeinsam und nicht als separate Komponenten bewertet werden mussten. Das Team entwickelte Präzisionsvorrichtungen und führte stufenweise Luft- und Helium-Dichtheitsprüfungen durch, um die allgemeine Dichtheitsintegrität zu überprüfen und geringfügige Leckagen vor der Freigabe zu erkennen.
Eine zweite Herausforderung bestand darin, einen zuverlässigen Produktionsprozess für das multifunktionale Beschichtungssystem zu entwickeln. Unterschiedliche Oberflächen erforderten unterschiedliche Isolier- und Wärmebarriere-Materialien anstelle einer einheitlichen Beschichtung. Daher wurden maßgeschneiderte Aufhängungs- und Maskierungsmethoden entwickelt, um klare Beschichtungsgrenzen und einen gleichmäßigen Auftrag über komplexe Geometrien hinweg zu gewährleisten.

„Sobald die Kühlung Teil des Gehäuses wird, ändern sich die Konstruktionsgrenzen", sagte Xu, Technischer Direktor bei XD THERMAL. „Die Herausforderung besteht nicht mehr darin, eine Kühlplatte für sich allein zu optimieren, sondern sicherzustellen, dass die gesamte Struktur eine stabile thermische Leistung erbringt und gleichzeitig praktikabel in der Fertigung bleibt."
Die Teams für Thermik, Konstruktion, Prozess, Qualität und Fertigung arbeiteten während der gesamten Entwicklung parallel, sodass Erfahrungen aus dem Prototypenbau direkt in Konstruktions- und Prozessüberarbeitungen einfließen konnten. Die skalierbare Architektur lässt sich an verschiedene Fahrzeugplattformen, Batteriepackabmessungen und Kapazitätsanforderungen anpassen, ohne das Kühlkonzept grundlegend neu gestalten zu müssen.
Seit Anfang 2025 hat das Unternehmen seinen Geschäftsbereich für das Wärmemanagement von Nutzfahrzeugen ausgebaut, spezielle Produktionsressourcen für großformatige Batteriekühlkomponenten hinzugefügt und bis zum Jahresende die Serienreife erreicht. Diese Produktionsstätte unterstützt nun auch Programme für Elektrobusse und Schwerlastfahrzeuge über die ursprüngliche Plattform hinaus und bündelt Engineering-, Validierungs- und Produktionsressourcen in einem gemeinsamen Arbeitsablauf für Programme mit unterschiedlichen Batteriepackgrößen und strukturellen Anforderungen.
Das Unternehmen wird zudem im September dieses Jahres an der IAA TRANSPORTATION 2026 in Hannover in Halle 22, Stand C23, teilnehmen, wo Themen wie Batterieintegration, Herstellbarkeit und der Übergang vom Prototyp zur Serienproduktion mit Branchenpartnern diskutiert werden.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.