VILA REAL, Portugal, 15. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Die Europa-Runden der Kumho FIA TCR World Tour 2026 gingen in Vila Real zu Ende, wo sich Geely Cyan Racing den fünften Saisonsieg sicherte und die Führung in der Teamwertung übernahm. Der französische Fahrer Yann Ehrlacher gewann das erste Rennen, während die anderen drei Fahrer unter den ersten Vier landeten.

Im Verlauf der europäischen Rennen trat das Team in Misano, auf dem Ricardo-Tormo-Circuit, in Paul Ricard und in Vila Real an und sah sich dabei einer Vielzahl von Herausforderungen auf der Strecke gegenüber – von Vollgaspassagen und langen Hochgeschwindigkeitsabschnitten bis hin zu technischen Kurven. Der Geely Preface TCR erwies sich auf den verschiedenen Rennstrecken als äußerst konkurrenzfähig, unterstützt durch sein selbst entwickeltes Fahrwerk, das Federungssystem und den Antriebsstrang, wobei Geely Cyan Racing einen Vorsprung von 56 Punkten in der Teamwertung hält. Santiago Urrutia führt die Fahrerwertung an, während Yann Ehrlacher Vierter ist. Thed Björk und Ma Qinghua belegen den sechsten bzw. siebten Platz. Durch den Motorsport demonstriert das Team weiterhin die technischen Fähigkeiten von Geely und unterstützt damit dessen globale Entwicklung.
Auch abseits der Rennstrecke schreitet die globale Expansion von Geely weiter voran. Im ersten Halbjahr 2026 erzielte Geely einen weltweiten Absatz von 1.100.373 Einheiten. Innerhalb von nur 45 Tagen trat die Marke in sieben europäische Märkte ein, darunter Deutschland, Spanien, die Niederlande und Frankreich. Unterdessen wurde der Geely STARRAY EM-i im Mai zum meistverkauften PHEV-SUV in Australien. Grundlage für diese Dynamik sind Geelys integrierte globale Kompetenzen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Produkte, Dienstleistungen und Markenentwicklung. Gestützt auf ein vielfältiges Portfolio an Limousinen und SUVs, fünf Testregionen in Asien, Europa und darüber hinaus sowie fünf Forschungs- und Entwicklungszentren in China, Europa und Malaysia treibt Geely die Lokalisierung und Technologieentwicklung weiter voran. Darüber hinaus stärken Geelys globale Kundeninitiativen, darunter GEELY •GO und GEELY Care+, das Vertrauen in die Marke. Internationale Auszeichnungen wie der „Automotive News PACE Award" und der „Red Dot Product Design Award" stärken den Einfluss der Marke zusätzlich. Gemeinsam unterstützen diese Bemühungen das globale Wachstum von Geely.
Die „2026 Kumho FIA TCR World Tour" kommt im Oktober dieses Jahres nach China. Die Serie macht Station in Chengdu und Zhuzhou, bevor sie mit dem Saisonfinale in Macau endet. Mit wertvollen Erfahrungen aus den europäischen Rennen wird Geely Cyan Racing auf chinesischen Rennstrecken antreten und Geelys globale Präsenz im Motorsport weiter stärken. Das Team wird zudem seine technischen Fähigkeiten auf der Rennstrecke unter Beweis stellen.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.