Vantage führt 24/7-Handel mit Gold-CFDs unter dem Symbol XAUUSD247 ein

07.07.2026

Berechtigte Kundinnen und Kunden können nun über MT5, TradingView und die Vantage-App CFDs auf Gold auch außerhalb der üblichen Handelswoche, also auch am Wochenende, handeln.

PORT VILA, Vanuatu, 7. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Vantage Markets („Vantage"), ein Multi-Asset--CFD-Broker, gab heute die Einführung von XAUUSD247 bekannt. Die CME Group hat kürzlich Pläne bekannt gegeben, den Handel mit bestimmten Gold-Futures-Produkten auf einen 24/7-Betrieb auszuweiten – vorbehaltlich der behördlichen Prüfung und Genehmigung. XAUUSD247 ist ein eigenständiges OTC-CFD-Produkt, das von Vantage angeboten wird.

„XAUUSD247 bietet berechtigten Kundinnen und Kunden Zugang zu Gold-CFDs außerhalb der üblichen Handelszeiten, gestützt durch transparente Produktmechanismen und klar definierte Handelskontrollen", sagte Marc Despallieres, Chief Executive Officer bei Vantage.

XAUUSD247 ist rund um die Uhr verfügbar, sieben Tage die Woche, einschließlich samstags und sonntags, vorbehaltlich geplanter Wartungsarbeiten an der Plattform und der regionalen Verfügbarkeit. Das Produkt basiert auf einer Kontraktgröße von einer Unze, im Vergleich zur Kontraktgröße von 100 Unzen beim herkömmlichen XAUUSD-Produkt von Vantage. Es fällt keine gesonderte Handelsprovision an, allerdings können Spreads, Finanzierungskosten und sonstige anfallende Kosten anfallen. Je nach Positionsgröße, Kontotyp und geltenden Handelsbedingungen kann eine gestaffelte Hebelwirkung von bis zu 100x verfügbar sein. Einseitige Margenberechnung für berechtigte Konten, die sowohl Long- als auch Short-Positionen halten.

XAUUSD247 integriert im Rahmen seines Risikomanagementsystems auch Netto- und Brutto-Positionslimits auf Kontoebene. Sobald der geltende Risikogrenzwert erreicht ist, werden die Konten in den „Close-Only"-Modus versetzt, bis das Risiko wieder unter den entsprechenden Grenzwert fällt. Die geltenden Spreads, Finanzierungskosten, Hebelwirkung, Risikolimits und sonstigen Handelsbedingungen können je nach Kontotyp des Kunden, Region und der jeweiligen Vantage-Gesellschaft variieren.

Die Seite wird am 6. Juli offiziell online gehen.

Informationen zu Vantage

Vantage Markets ist ein Multi-Asset-CFD-Broker, der Zugang zu Devisen, Rohstoffen, Indizes, Aktien, ETFs und Anleihen bietet.

Mit über 17 Jahren Erfahrung bietet Vantage eine zuverlässige Handelsplattform, eine preisgekrönte mobile App und ein benutzerfreundliches Handelserlebnis.

Risikowarnung: CFDs sind komplexe Produkte mit Hebelwirkung und bergen aufgrund des Hebels ein hohes Risiko, schnell Geld zu verlieren. Der Handel mit CFDs ist möglicherweise nicht für alle Anlegerinnen und Anleger geeignet. Sie sollten sich darüber im Klaren sein, ob Sie die Funktionsweise von CFDs verstehen und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko eines Kapitalverlusts einzugehen.

Haftungsausschluss: Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Finanz- oder Anlageberatung dar. Die Verfügbarkeit der in dieser Pressemitteilung beschriebenen Produkte und Dienstleistungen unterliegt rechtlichen Beschränkungen und steht Einwohnerinnen und Einwohnern bestimmter Länder oder Regionen möglicherweise nicht zur Verfügung.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.