Gourmet-Lebensmittelhersteller automatisiert Endverpackungsprozess mit autonox-Robotern und arbeitet dafür mit CWM Automation zusammen
MILTON KEYNES, Großbritannien, 23. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Rockwell Automation, Inc. (NYSE: ROK), das weltweit größte Unternehmen für industrielle Automatisierung und digitale Transformation, hat heute bekannt gegeben, dass Cranswick Plc, einer der führenden britischen Hersteller von Premium-Gourmet-Lebensmitteln, ein neues robotergestütztes Pick-and-Place-System für die End-of-Line-Verpackung von autonox Robotics in Betrieb genommen.

Jedes Jahr stellt Cranswick Millionen von „Pigs-in-Blankets" (mit Speck ummantelte Würstchen) für den Weihnachtsmarkt her. Die letzte Phase des Prozesses – die Entnahme der Würstchen vom Förderband und das Einlegen in die Verpackung – wurde bislang noch manuell durchgeführt, was zu Verzögerungen und anderen Einschränkungen geführt hat. Cranswick beauftragte CWM Automation mit der Entwicklung und Lieferung eines vollautomatischen Pick-and-Place-Systems, das es Mitarbeitenden ermöglicht, qualifiziertere Aufgaben zu übernehmen.
„Die Automatisierung dieser Phase des Prozesses stellte uns vor einige komplexe Herausforderungen", sagte Åsa Arvidsson, Regional Vice President EMEA North Region, Rockwell Automation. „Das neue System musste mit hoher Präzision und Geschwindigkeit arbeiten. Durch unsere strategische Zusammenarbeit mit autonox Robotics konnten wir CWM Automation dabei unterstützen, dies zu ermöglichen."
Angetrieben von Rockwell Automation Allen-Bradley® Kinetix VP-Servomotoren mit geringer Trägheit, die von einer Allen-Bradley® GuardLogix® 5380-Sicherheitssteuerung gesteuert werden, erkennt das neue End-of-Line-Pick-and-Place-System präzise das Vorhandensein und die Ausrichtung jedes Würstchens. Anschließend nimmt ein autonox-Delta-Roboter die Wurst auf, richtet sie korrekt aus und legt sie in die entsprechende Verpackung – 240 Mal pro Minute.
„Wir sind sehr zufrieden mit dem neuen Pick-and-Place-System", berichtet Mark Lundgren, Chief Engineering Manager bei Cranswick Gourmet Sausage. „Dank Rockwell Automation und CWM Automation sind wir in der Lage, unsere Produktionsziele und -termine weitaus effizienter und kostengünstiger einzuhalten. Unsere Arbeitsproduktivität an der Produktionslinie ist stark gestiegen, und das bedeutet, dass unsere Mitarbeiter nicht nur qualifiziertere und komfortablere Arbeit durchführen, sondern oft auch an anderen Produktionslinien arbeiten können."
„Cranswick musste das neue System in Betrieb nehmen, um sein jährliches Produktionsziel zu erreichen", erklärt Mick Williams, Geschäftsführer von CWM Automation, einem Gold-Level OEM von Rockwell Automation. „Um dies zu erreichen, haben wir eng mit dem Ingenieurteam von Cranswick und den Systemberatern von Rockwell Automation zusammengearbeitet. Es war eine produktive Zusammenarbeit, und wir haben gemeinsam eine sehr anspruchsvolle Frist eingehalten."
Informationen zu Rockwell Automation
Rockwell Automation, Inc. (NYSE: (NYSE: ROK), ist ein weltweit führendes Unternehmen für industrielle Automatisierung und digitale Transformation. Wir verbinden die Vorstellungskraft von Menschen mit dem Potenzial der Technologie, um die Grenzen des Menschenmöglichen zu verschieben und die Welt produktiver und nachhaltiger zu machen. Rockwell Automation hat seinen Hauptsitz in Milwaukee, Wisconsin, und beschäftigt am Ende des Geschäftsjahres 2025 rund 26.000 Problemlöser, die sich für unsere Kunden in mehr als 100 Ländern einsetzen. Um mehr darüber zu erfahren, wie wir das Connected Enterprise® in Industrieunternehmen zum Leben erwecken, besuchen Sie bitte http://www.rockwellautomation.com .
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.