KÖLN, Deutschland, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- RoboUP, die innovative Marke für robotergestützte Rasenpflege, die sich dafür einsetzt, die Gartenpflege mühelos zu gestalten, freut sich, ihre Teilnahme an der Spoga+Gafa 2026 bekannt zu geben, der weltweit führenden Messe für Garten und Outdoor-Living, die vom 22. bis 24. Juni in Köln stattfindet.
Besucher finden RoboUP in Halle 6, Stand C072, auf dem Kölner Messegelände.
Maßgeschneiderte Lösungen für jeden Garten
Jeder Rasen ist anders. Von kompakten Stadtgärten und Familiengärten bis hin zu anspruchsvolleren Außenanlagen – Hausbesitzer haben ganz individuelle Bedürfnisse, wenn es um die Rasenpflege geht. Das Produktportfolio von RoboUP ist auf diese Gegebenheiten zugeschnitten und bietet spezielle Lösungen, mit denen Nutzer mit minimalem Aufwand einen gesünderen und schöneren Rasen erzielen können.
Lernen Sie die Spezialisten für jeden Rasen kennen
Raccoon 2 SE – Der „Smart Starter"
Er wurde speziell für kleine Gärten entwickelt und überzeugt durch einfache Einrichtung und mühelose Bedienung, wodurch er sich perfekt für Einsteiger eignet.
Raccoon 3 – Der „Advanced Navigator"
Speziell für mittelgroße Gärten entwickelt, mit präziser Navigation und hochwertigem Parallelmähen.
Rhino Pro AWD – Der „Terrain Master"
Entwickelt für große Rasenflächen und komplexes Gelände, mit kraftvoller Leistung für anspruchsvolle Einsatzbedingungen.
Live-Vorführungen und praktische Erfahrungen
Besucher des RoboUP-Standes haben die Möglichkeit zu erfahren, wie verschiedene Mähroboter-Lösungen auf unterschiedliche Rasengrößen, Grundrisse und Nutzerpräferenzen zugeschnitten sind. Anhand von Live-Vorführungen und praktischen Übungen können die Teilnehmer erfahren, wie RoboUP intelligente Navigation, einfache Bedienung und durchdachtes Design miteinander verbindet, um die automatisierte Rasenpflege zugänglicher denn je zu machen.
Prime Day-Rabatte jetzt verfügbar
Neben seinen Ausstellungsaktivitäten bringt RoboUP in ausgewählten Märkten auch exklusive Prime-Day-Angebote auf den Markt.
Angebote im EU-Shop
Angebote in US-Geschäften
Kunden können die Prime-Day-Angebote über die folgenden Kanäle nutzen:
Die Angebote gelten nur für einen begrenzten Zeitraum während der Prime-Day-Aktion (15. bis 28. Juni).
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.