MÜNCHEN, Deutschland, 25. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Wir freuen uns sehr, berichten zu können, dass die Intersolar Europe gestern auf dem Gelände der Messe München offiziell ihre Tore geöffnet hat und Risen Energy am Stand A1.370 zahlreiche Besucher begrüßt. Wir haben unsere umfassende Produktmatrix für Anwendungen im Wohn-, Gewerbe- und Industriebereich sowie für Großanlagen präsentiert und dabei aufgezeigt, wie unsere „Full-Stack-Risen"-Strategie den sich wandelnden Energiebedarf Europas deckt.

Energiemanagement in Privathaushalten: Minimalistisches Design trifft auf KI-Intelligenz
Um dem Bedarf Europas nach Energieunabhängigkeit auf begrenztem Raum gerecht zu werden, haben wir unser stapelbares All-in-One-Energiespeichersystem der Noor-Serie, den stapelbaren Akku der Hifz-Serie und den Hybrid-Wechselrichter der Velta-Serie eingeführt.
C&I Green Partner: Hohe Dichte und Lebenszykluswert
Für Unternehmen, die Kosten senken und Sicherheit gewährleisten müssen, bietet unser flüssigkeitsgekühltes ESS der iCon-Serie für Gewerbe und Industrie eine kompakte Lösung.
Benchmark für Großanlagen: Exzellenz in Luft- und Raumfahrt sowie terrestrischen Anwendungen
Bei Großprojekten schließen wir den Kreislauf von der Erzeugung bis zur Speicherung.
Die Ära des skalierungsgetriebenen Wachstums ist vorbei; das Zeitalter der wertorientierten Innovation ist angebrochen. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, globale Energiesysteme durch Full-Stack-Technologie zu modernisieren.
Wir sind heute am Stand A1.370 vertreten! Besuchen Sie uns auf der Messe München, um gemeinsam die Zukunft der Energie zu gestalten.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.