UNBrokerage setzt seinen weltweiten Aufschwung fort und expandiert mit einer starken Führungspräsenz in Ulaanbaatar in die , sein 26. Land.
LAGUNA NIGUEL, Kalifornien, 8. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Realty ONE Group International, eine moderne, zielorientierte Lifestyle-Marke und EINES der am schnellsten wachsenden Franchise-Unternehmen weltweit, hat die Master-Franchise-Rechte für sein neuestes Land, die Mongolei, offiziell verkauft. UNBrokerage bringt sein gesamtes Repertoire – darunter sein bewährtes „Agent-First"-Geschäftsmodell, die mitreißende COOLTURE® sowie die 100-prozentige Provisionsstruktur – direkt nach Zentralasien.

An der Spitze der Bewegung in Ulaanbaatar: unter der Leitung eines Führungsteams, das auf Wirkung ausgerichtet ist und über eine nachgewiesene Erfolgsbilanz in den Bereichen strategisches Wachstum, Finanzen und groß angelegte Markterschließung verfügt.
„Enkhbat und Enkhtur sind das nächste Power-Duo bei Realty ONE Group, und wir freuen uns riesig, sie und das gesamte mongolische Team in der ONE-Familie willkommen zu heißen", sagte Kuba Jewgieniew, CEO und Gründer von Realty ONE Group International. „Durch die Kombination von fundierter Unternehmensführung und finanziellem Know-how mit nachweisbaren Erfolgen im Immobilienbereich sind sie die perfekten Impulsgeber, um unser disruptives, maklerorientiertes Modell in Zentralasien zu etablieren. UNBrokerage kennt keine Grenzen, und dieses Rockstar-Team ist bereit, die Mongolei in Gold zu tauchen!"
Lernen Sie das Führungsteam kennen
Die Expansion wird von zwei der bekanntesten Führungskräfte der mongolischen Wirtschaft geleitet, die Unternehmensstrategie mit lokaler Immobilienkompetenz verbinden:
Der anhaltende Erfolg de Realty ONE Group International beruht auf ihren firmeneigenen Geschäftssystemen, umfassendem Coaching und Support, einer markanten Lifestyle-Marke sowie einer „People-First"-COOLTURE®, die das Unternehmen von traditionellen Immobilienmodellen abhebt. Mit mehr als 20.000 Immobilienfachleuten an über 450 Standorten in fast 30 Ländern und Gebieten baut die Marke ihre globale Präsenz weiter aus und bleibt dabei ihrer Mission treu, durch Immobilien das Leben der Menschen zu verändern.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.realtyonegroup.com/
Informationen zur Realty ONE Group International
Die Realty ONE Group International ist eine der am schnellsten wachsenden, modernen und zielgerichteten Lifestyle-Marken in der Immobilienbranche, die EIN Ziel verfolgt: Türen auf der ganzen Welt zu öffnen – EIN Zuhause, EIN Traum, EIN Leben zu einer Zeit. Dank ihres bewährten Geschäftsmodells, ihrer Full-Service-Maklerbüros, ihrer dynamischen COOLTURE, des erstklassigen Business-Coachings durch die ONE University, der hervorragenden Unterstützung und ihrer firmeneigenen Technologie ZONE ist die Organisation rasch auf mehr als 20.000 Immobilienfachleute an über 450 Standorten in fast 30 Ländern und Gebieten angewachsen. Die Realty ONE Group International wurde vom Entrepreneur Magazine drei Jahre in Folge zur Nummer EINS unter den Immobilienmarken gekürt und ist weiterhin auf dem Vormarsch, indem sie nicht nur ihren Kunden, sondern auch Immobilienfachleuten und Franchisenehmern Türen öffnet. Weitere Informationen finden Sie unter www.RealtyONEGroup.com.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.