MÜNCHEN, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Sunshare, ein innovativer Anbieter von Plug-and-Play-Energiespeicherlösungen, startet offiziell den europäischen Vorverkauf seines neuen Glory 4,02-kWh-Steckerspeichersystems. Entwickelt für maximale Zukunftssicherheit, ermöglicht das System Haushalten eine flexible Erweiterung ihrer Speicherkapazität entsprechend wachsender Energiebedürfnisse.
Flexible Erweiterung von 1,52 kWh bis 16,12 kWh
Im Gegensatz zu herkömmlichen Heimspeichern mit hohen Anfangsinvestitionen setzt die Glory-Serie auf ein modulares Konzept. Die Speichermodule mit 1,52 kWh, 2,03 kWh und 4,02 kWh lassen sich frei kombinieren und stapeln. So können Nutzer klein starten und ihre Gesamtkapazität schrittweise auf bis zu 16,12 kWh ausbauen.
Dual-Level Active Balancing für höhere Energieausbeute
Mit der innovativen Dual-Level-Active-Balancing-Technologie – bestehend aus Zell- und Systemebene – gleicht Glory Energieunterschiede innerhalb einzelner Batterien sowie zwischen gestapelten Modulen aktiv aus. Dadurch werden Ausgleichsverluste reduziert, die nutzbare Speicherkapazität erhöht und die Gesamtleistung optimiert.
Langlebig und zuverlässig für die kommenden Jahre
Dank der proprietären eXtraSolid™-Technologie erreicht die Glory-Serie bis zu 10.000 Ladezyklen. Ergänzt durch eine Niederspannungs-Hochstrom-Architektur und intelligente Schonladealgorithmen werden Zellbelastungen minimiert und langfristige Stabilität, Effizienz sowie eine hohe Wirtschaftlichkeit gewährleistet.
Über Sunshare
Sunshare wurde 2023 als Tochtergesellschaft von Sungrow gegründet und entwickelt innovative Lösungen für Balkonkraftwerke und Energiespeicher. Unter dem Leitgedanken „Green Power for Life Moments" macht Sunshare saubere Energie für Haushalte einfacher, intelligenter und zugänglicher.
Weitere Informationen: https://bit.ly/3QhY0pU
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.