BERLIN, LONDON und PARIS, 30. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Monport kündigt seinen Mid-Year Sale in Deutschland, im Vereinigten Königreich sowie in Frankreich an und bietet für begrenzte Zeit erhebliche Rabatte auf CO₂-Lasergravierer sowie Faserlaser-Gravursysteme und exklusive Gratisgeschenke sowie Rabatte auf Zubehör.
Die Aktion umfasst bis zu 50 % Rabatt auf ausgewählte Lasergravursysteme sowie einen zusätzlichen Rabatt von 8 % auf Zubehör und kommt damit der steigenden Nachfrage nach Präzisionsfertigung, Individualisierung und Kleinserienfertigung in ganz Europa entgegen.
CO₂-Lasergravierer im Mid-Year Sale
Die CO₂-Lasergravierer von Monport sind sowohl für Einsteiger als auch für professionelle Produktionsumgebungen konzipiert und reichen von kompakten Desktop-Lasern bis hin zu fortschrittlichen smarten Gravurplattformen.
Die Reno-Serie wurde für Anwender entwickelt, die einen höheren Durchsatz, Gravuren im Großformat sowie optionale, bildverarbeitungsgestützte Präzision für die Serienfertigung und Anwendungen auf gekrümmten Oberflächen benötigen.
Rabatte auf Faserlasergravierer sind ebenfalls enthalten
Zusätzlich bietet Monport Sonderpreise für Faserlasergravierer zur Metallmarkierung und für industrielle Anwendungen auf Edelstahl, Aluminium und beschichteten Oberflächen an.
Der Mid-Year Sale umfasst außerdem exklusive Gratisgeschenke beim Kauf jeder Lasermaschine sowie Paketangebote, mit denen sich die Start- und Erweiterungskosten für Werkstätten und kleine Fertigungsbetriebe senken lassen.
Alle Maschinen verfügen über Garantie, sind CE-konform und werden durch regionale Support-Dienstleistungen in ganz Europa unterstützt.
Deutschland: https://www.monportlaser.de/
Frankreich: https://www.monportlaser.fr/
Vereinigtes Königreich: https://www.monportlaser.uk/
Medienkontakt:
E-Mail: support@monportlaser.uk
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.