MARSTEK präsentiert auf der Intersolar Europe 2026 die neue VENUS E-Serie und eröffnet die nächste Generation von Plug-in-Batterien

23.06.2026

MÜNCHEN, 23. Juni 2026 /PRNewswire/ -- MARSTEK stellt vom 23. bis 25. Juni auf der Intersolar Europe 2026 in München (Stand C4.110) seine neuesten Produktinnovationen vor. Das diesjährige Messe-Highlight ist die Premiere der neuen VENUS E-Serie, eines umfassenden Portfolios an Plug-in-Batterien, das den Bereich der Hausenergiespeicherung von Einstiegslösungen bis hin zu fortschrittlichen Gesamthaus-Energieversorgungskonzepten abdeckt.

MARSTEK at Intersolar Europe 2026

VENUS E Mini  Die weltweit dünnste Plug-in-Batterie

Die VENUS E Mini ist eine kompakte Plug-in-Batterie, die speziell für Einsteiger und Installationen auf kleinem Raum konzipiert wurde. Sie verfügt über eine bidirektionale Leistung von 1,5 kW, eine Notstromausgangsleistung von 1,5 kW sowie eine Speicherkapazität von 2 kWh. Ausgestattet mit einer KI-gestützten Energievorhersage von MARSTEK und einem ultradünnen Wandmontagedesign mit einem Gewicht von lediglich 22 kg bietet sie modernen Haushalten eine platzsparende und flexible Energiespeicherlösung.

VENUS E 4.0  Die beste Plug-in-Batterie. Jetzt verfeinert.

Die VENUS E 4.0 wurde für Haushalte mit bestehenden Solaranlagen entwickelt und bietet eine bidirektionale Lade- und Entladeleistung von bis zu 3 kW sowie eine Speicherkapazität von 5 kWh in einer optimierten AC-gekoppelten Struktur. Sie ist mit einer KI-gesteuerten Energieoptimierung, VPP-Funktionalität sowie einer Gesamthaus-Notstromversorgung ausgestattet. Über SmartBox können die Leistung bis auf 9 kW und die Kapazität bis auf 15 kWh erweitert werden, zudem ist eine nahtlose Integration von Elektroauto-Ladestationen möglich. Sie ermöglicht ein intelligentes und hocheffizientes Haushaltsenergiemanagement.

VENUS E MAX  Die weltweit erste 10-kWh-All-in-One-Plug-in-Batterie

Die VENUS E MAX richtet sich an Haushalte mit hohem Energiebedarf und bietet als eigenständige Plug-in-Batterie eine bidirektionale Lade- und Entladeleistung von 3,6 kW sowie eine Speicherkapazität von 10 kWh. Durch die parallele Erweiterung mittels SmartBox lässt sich das System auf bis zu 10,8 kW Leistung und 30 kWh Kapazität ausbauen. Dank intelligenter KI-Energieverwaltung, Teilnahme an virtuellen Kraftwerken (VPP), Gesamthaus-Notstromversorgung und Integration von Elektroauto-Ladeeinrichtungen entsteht ein leistungsstarkes und skalierbares Energieökosystem für Privathaushalte.

VENUS E Pro  All-in-One-Plug-in-Batterie mit 3 kW Hochspannungs-MPPT und 2 kW AC-Kopplung

Die VENUS E Pro vereint in einem modularen Kompaktdesign einen Hochspannungs-MPPT-Eingang mit bis zu 3 kW PV-Leistung sowie eine AC-Kopplung mit bis zu 2 kW. Die Basiskapazität beträgt 2,08 kWh und kann bis auf 12,48 kWh erweitert werden. Sie unterstützt einen PV-Eingangsspannungsbereich von 50 bis 500 V und ermöglicht den flexiblen Anschluss von 2 bis 8 Solarmodulen über einen einzigen MPPT-Tracker. Für die Installation werden nur zwei Photovoltaik-Leitungen benötigt, wodurch der Installationsaufwand deutlich verringert und die Verkabelung vereinfacht wird.

Zusätzlich verfügt sie über eine intelligente KI-Energieverwaltung, eine Umschaltzeit auf Notstrombetrieb von weniger als 10 ms sowie eine Notstromleistung von 2 kW. Ausgestattet mit langlebigen LFP-Batteriezellen mit mehr als 10.000 Ladezyklen, ist die VENUS E Pro eine effiziente, zuverlässige und installiererfreundliche Speicherlösung für Solaranlagen.

Zukunft der Plug-in-Batterien weiter vorantreiben

Um die Zusammenarbeit mit Branchenpartnern und Kunden weiter zu vertiefen, veranstaltet MARSTEK am 30. Juni 2026 in Eindhoven (Niederlande) eine Präsentationsveranstaltung zur Markteinführung der VENUS E-Serie sowie einen Fachworkshop zur VENUS E Mini. Die Teilnehmer erhalten dort detaillierte Einblicke in neueste Technologien im Bereich Plug-in-Batterien sowie zukünftige Trends im Bereich Haushaltsenergie.

Durch die Kombination intelligenter Softwarelösungen, flexibler Installationsmöglichkeiten und skalierbarer Hardwarearchitekturen macht MARSTEK fortschrittliche Hausenergiespeicher weltweit für Privathaushalte zugänglicher, effizienter und nutzerfreundlicher und treibt die Entwicklung der nächsten Generation von Plug-in-Batterien maßgeblich voran.

Über MARSTEK 

MARSTEK wurde im Jahr 2009 gegründet und zählt zu den weltweit führenden Marken für Plug-in-Batterien. Das Unternehmen verfügt über eine vertikal integrierte Wertschöpfungskette aus Forschung und Entwicklung, Produktion sowie globalem Vertrieb. Mit seinen Hauptproduktreihen MARS, VENUS, JUPITER, SATURN und MERCURY bietet MARSTEK intelligente Energielösungen für vielfältige Anwendungsbereiche im privaten Haushaltssektor sowie im Bereich mobiler Energieversorgung.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.