BERLIN, 15. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Pünktlich zur heißen Sommersaison gibt JIMMY heute die Markteinführung der Matrix-Serie in Europa bekannt – eines RO-Wasseraufbereitungsgeräts (Umkehrosmose) für die Arbeitsplatte M9 Pro mit abnehmbaren Modulen: der Kalt- und Sprudelwasserbereiter S9 sowie den Eisbereiter und -zerkleinerer I9. JIMMY Matrix macht den Sommer mit einem Trinkerlebnis aus Reinheit, eisgekühlter Erfrischung und Genuss noch besser.
Die Designphilosophie geht über die reine Trinkwasserversorgung hinaus, indem sie das zentrale Wasseraufbereitungssystem mit vielseitigen Zusatzmodulen verbindet und so ein eigenes „Hausbar"-Erlebnis schafft. Aufbauend auf JIMMYs charakteristischem Konzept ohne festen Wasseranschluss behält das Basisgerät Matrix M9 Pro-Host die Plug-and-Play-Flexibilität und ist überall ohne professionelle Installation einsatzbereit.
Reines Mineralwasser, intelligentere Ökobilanz. Das 7-stufige RO-Filtersystem mit einer 0,0001-Mikrometer-Membran und UV-Sterilisation entfernt 99,9 % der Verunreinigungen wie Schwermetalle, Bakterien und PFAS. Die Remineralisierung nach der Filterung sorgt für einen erstklassigen Quellwassergeschmack und spart pro Gerät und Jahr mehr als 3500 Einweg-Plastikflaschen ein. Die Echtzeitüberwachung des TDS-Werts und die Nachverfolgung der Filterlebensdauer geben im Alltag Sicherheit.
Flüssigkeitsversorgung neu definiert und erweitert. Das Basisgerät liefert sofort heißes Wasser mit präzisen Temperatur- und Mengeneinstellungen – ideal für Babynahrung, Tee oder Kaffee. Dank JIMMY-AquaLink-Technologie und integrierter Ausziehschublade lassen sich die S9- oder I9-Module mühelos anschließen – für gekühltes Sprudelwasser, berührungslos ausgegebene Eiswürfel und Crushed Ice, ohne die Arbeitsfläche vollzustellen, sowie für ultimative eisgekühlte Erfrischung in diesem Sommer.
Im Mittelpunkt steht die Aufwertung des Lebensstils. Mit diesem modular aufgebauten, integrierten System und den Zusatzmodulen für Sprudelwasser und Eis können Nutzer ihre ideale DIY-Getränkestation zusammenstellen – mit reinem heißem Wasser für den Familienalltag (Tee, Kaffee, Babynahrung) oder partytauglichem Sprudelwasser und Eis für gesellige Anlässe – alles in einem System und ohne vollgestellte Arbeitsfläche. Gemeinsam mit der R9-Familie vervollständigt die Matrix-Serie JIMMYs Wasseraufbereiter-Sortiment, liefert auf unterschiedliche Nutzungsszenarien zugeschnittene Lösungen für jeden Lebensstil und unterstreicht, dass sich die Marke einem gesunden Leben voller Freude verschrieben hat.
Die Produkte der JIMMY Matrix-Serie sind bei Amazon (DE/FR/ES), jimmy.eu, jimmyitalia.it, jimmy.bg, eMAG, Allegro usw. erhältlich.
Informationen zu JIMMY
JIMMY ist eine technologiegetriebene Marke von KingClean Electric Co., Ltd. mit mehr als 32 Jahren Erfahrung in der Entwicklung und Herstellung von Haushaltskleingeräten. Seit 1994 hat sich KingClean zu einem weltweit führenden Branchenunternehmen entwickelt, beschäftigt mehr als 800 F&E-Ingenieure, meldet jährlich mehr als 200 neue Patente an und hält mehr als 2200 Patente. Aufbauend auf KingCleans starken F&E- und Fertigungskapazitäten entwickelt JIMMY weiterhin bahnbrechende Innovationen, die Lebensqualität und allgemeines Wohlbefinden auf sauberere und intelligentere Weise verbessern.
Kontakt: Sally.hong@KingClean.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.