BERLIN, 27. August 2026 /PRNewswire/ -- Hypershell wird am 3. September um 15:00 Uhr in Berlin im Vorfeld der IFA sein Flaggschiff-Exoskelett „Hypershell Halo" für die Mobilität in jedem Gelände vorstellen. „Hypershell Halo" markiert einen neuen Schritt in Richtung der Vision des Unternehmens von einer Welt, in der sich Menschen frei bewegen, mutig Neues entdecken, effizient arbeiten und Grenzen überschreiten können, die einst unüberwindbar schienen.
Das Herzstück bildet eine bahnbrechende, einheitliche Architektur, die vier motorisierte Hüft- und Kniegelenke als ein System koordiniert und so die motorisierte Unterstützung auf die gesamte untere Extremität ausdehnt. Diese Architektur ermöglicht es Halo, ein deutlich breiteres Spektrum menschlicher Bewegungen in wechselndem Gelände zu unterstützen. Verbraucher können sich ab sofort hier für Updates registrieren.
Am Stand von Hypershell haben Besucher zudem die Möglichkeit, das gesamte Produktportfolio des Unternehmens zu entdecken und zu erleben, darunter die preisgekrönte neue Hypershell X-Serie – das neueste KI-gestützte Hüft-Exoskelett – sowie das neue Flaggschiffmodell Halo.
Besuchen Sie Hypershell vom 4. bis 8. September am Stand 119 in Halle 12, um die neuesten Innovationen im Bereich Exoskelette kennenzulernen und zu erfahren, wie Hypershell die menschliche Mobilität durch Technologie erweitert und Menschen dabei unterstützt, Möglichkeiten in die Realität umzusetzen.
Informationen zu Hypershell
Hypershell wurde 2021 gegründet und ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Exoskelette, dessen Ziel es ist, die Erkundung durch den Menschen zu fördern. Seine intelligenten Exoskelette passen sich in Echtzeit an das Gelände, die jeweilige Aktivität und die Absichten des Nutzers an und sorgen so für leichtere und natürlichere Bewegungen. Mit SGS-zertifizierter Leistungsfähigkeit und Zehntausenden verkauften Einheiten in über 70 Ländern verbessert Hypershell die menschlichen Fähigkeiten, ohne sie zu ersetzen – und gestaltet so eine Zukunft, in der tragbare Robotik für Erkundung, Arbeit und Freizeit ebenso unverzichtbar wird wie Rucksäcke.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.