PARIS, 12. Oktober 2026 /PRNewswire/ -- HR Path, einer der weltweit führenden Anbieter für HR-Beratung und HRIS-Lösungen, gibt die Übernahme des auf Künstliche Intelligenz und regulatorische Compliance spezialisierten Start-ups SnapAI bekannt. Mit der Übernahme stärkt HR Path seine Expertise in einem strategisch wichtigen Zukunftsfeld des Personalwesens und beschleunigt den Ausbau KI-basierter Angebote und Lösungen.
Mit Standorten in 34 Ländern und einem Team von über 2.900 Mitarbeitenden unterstützt HR Path Unternehmen dabei, ihre HR-Funktion zu transformieren. Das Angebot umfasst drei Geschäftsbereiche: Advise, Implement und Outsource. Seit der Gründung im Jahr 2001 stellt die Gruppe technologische Innovation in den Mittelpunkt ihrer Entwicklung und unterstützt Kunden dabei, ihre Organisationen, Prozesse und HR-Technologien weiterzuentwickeln.
KI: Eine große Chance für die Transformation des Personalwesens
HR Path sieht in Künstlicher Intelligenz eine große Chance, Berufsbilder zu verändern, die Employee Experience zu verbessern und neue Wertschöpfung für Unternehmen zu erschließen.
Diese Haltung folgt einer klaren Überzeugung: KI soll repetitive Aufgaben reduzieren, Teams in ihren Fähigkeiten stärken und mehr Zeit für wertschöpfende Tätigkeiten schaffen. Mitarbeitende können dadurch neue Kompetenzen entwickeln und sich stärker auf sinnstiftende Aufgaben konzentrieren.
Um diese Entwicklung voranzutreiben, hat HR Path eine Taskforce für Künstliche Intelligenz eingerichtet. Sie bündelt die Expertise aus der gesamten Gruppe, um Anwendungsfälle und Chancen für den Einsatz von KI zu untersuchen.
Zudem hat HR Path vor Kurzem ein eigenes KI-Angebot gestartet, das Kunden bei ihrer Transformation unterstützt. Es umfasst die Bewertung des KI-Reifegrads und der HR-Daten, die Identifizierung und Priorisierung von Anwendungsfällen, die Weiterentwicklung von HR-Prozessen, die Förderung der Nutzung von KI und des Kompetenzaufbaus sowie die Entwicklung von Roadmaps, mit denen sich der geschaffene Mehrwert erzielen und messen lässt.
HR Path will KI als Querschnittsthema im gesamten Leistungsportfolio verankern: Im Bereich Advise unterstützt HR Path Organisationen dabei, ihre KI-Strategie und Transformation zu definieren; im Bereich Implement geht es darum, neue KI-Funktionen in HR-Lösungen zu aktivieren und zu integrieren; im Bereich Outsource werden ausgewählte Tätigkeiten automatisiert und HR-Abläufe kontinuierlich verbessert.
SnapAI: ein wichtiger Schritt für die KI-Strategie von HR Path
Die Übernahme von SnapAI ist konsequent auf diese Strategie ausgerichtet. Sie erweitert die Expertise von HR Path und stärkt die Fähigkeit des Unternehmens, die rasanten Fortschritte bei Künstlicher Intelligenz in praxisnahe Lösungen mit konkretem Kundennutzen zu überführen. Zu den nach dem EU AI Act als Hochrisiko eingestuften Systemen zählen KI-Anwendungen in Recruiting, Assessment und Personalmanagement. Mit ihrer Expertise in Governance und Compliance kann SnapAI HR Path dabei unterstützen, Kunden bei einem ambitionierten und zugleich kontrollierten Einsatz von KI zu begleiten.
Kontakt:
Fabienne LATOUR - Fabienne.latour@hr-path.com

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Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.