MADRID, 24. Juni 2026 /PRNewswire/ -- H.I.G. Capital („H.I.G."), eine weltweit führende Gesellschaft für alternative Anlagen mit einem verwalteten Kapital von 75 Milliarden US-Dollar, freut sich bekannt zu geben, dass Carlos Couret als Managing Director und Leiter des spanischen Private-Equity-Teams für den Lower-Middle-Market zu H.I.G. wechseln wird.

Carlos verfügt über 17 Jahre Erfahrung im Bereich Private Equity für mittelständische Unternehmen und kann auf eine Erfolgsbilanz zurückblicken, die die Bereiche Akquise, Umsetzung und Veräußerung in verschiedenen Branchen umfasst. Bevor er zu H.I.G. kam, war er als Senior Investment Professional bei ProA Capital tätig; zuvor hatte er verschiedene Positionen bei BNP Paribas in den Niederlassungen in New York und Madrid inne.
Wolfgang Biedermann, Executive Managing Director und Leiter von H.I.G. Private Equity in Europa, erklärte: „Wir freuen uns sehr, Carlos im Team willkommen zu heißen. Er kann auf eine beeindruckende Erfolgsbilanz zurückblicken, und ich bin überzeugt, dass er die richtige Person ist, um die Marktposition von H.I.G. in Spanien und Portugal weiter zu stärken."
Olivier Boyadjian, Managing Director und Leiter des Pariser Büros von H.I.G., erklärte: „Nach einem Jahr als Interimsleiter der iberischen Region freue ich mich sehr, dass wir Carlos für uns gewinnen konnten. Seine Einstellung unterstreicht unser starkes Engagement in der südeuropäischen Region."
Informationen zu H.I.G. Capital
H.I.G. Capital ist eine weltweit führende Gesellschaft für alternative Anlagen mit einem verwalteten Kapital von 75 Milliarden US-Dollar.* Mit Hauptsitz in Miami und Niederlassungen in Atlanta, Boston, Chicago, Los Angeles, New York, San Francisco und Stamford in den Vereinigten Staaten sowie internationalen Tochtergesellschaften in Hamburg, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Paris, Bogotá, Rio de Janeiro, Dubai und Hongkong ist H.I.G. darauf spezialisiert, mittelständischen Unternehmen Fremd- und Eigenkapital zur Verfügung zu stellen, wobei ein flexibler und operativ ausgerichteter Ansatz mit Wertschöpfung verfolgt wird:
Seit der Gründung im Jahr 1993 hat H.I.G. weltweit in mehr als 400 Unternehmen investiert und diese verwaltet. Das aktuelle Portfolio der Firma umfasst mehr als 100 Unternehmen mit einem Gesamtumsatz von über 53 Milliarden US-Dollar. Weitere Informationen finden Sie auf der H.I.G.-Website hig.com.
*Basierend auf dem gesamten von H.I.G. Capital und seinen verbundenen Unternehmen eingeworbenen Kapital.
Kontakt:
Wolfgang Biedermann
Executive Managing Director
Head of H.I.G. Private Equity in Europa
wbiedermann@hig.com
Olivier Boyadjian
Managing Director
Leiter des Pariser Büros von H.I.G.
oboyadjian@hig.com
H.I.G. Capital
Antonio Maura 4
4th Floor
28014 Madrid
Spanien
P: +34 91 737 50 50
hig.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.