MÜNCHEN, 19. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Angesichts der sich beschleunigenden globalen Energiewende spielt die Elektromobilität weiterhin eine entscheidende Rolle bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung. Als Anbieter von umfassenden Ladelösungen für Elektro s wird HARDHITTER seine neuesten Innovationen auf der Power2Drive Europe 2026 präsentieren, die vom 23. bis 25. Juni 2026 in München stattfindet (Stand: B6.270G).

Mit über 17 Jahren Erfahrung in Forschung, Entwicklung und Fertigung im Bereich der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge hat HARDHITTER seine Präsenz auf mehr als 80 Länder und Regionen weltweit ausgeweitet. Das Unternehmen hat Lösungen für mehr als 10.000 Ladestationen und 120.000 Gleichstrom-Ladeterminals bereitgestellt und damit eine kumulierte Ladekapazität von über 8 Milliarden kWh ermöglicht. Diese Erfolge spiegeln die ausgeprägte Kompetenz des Unternehmens bei der Bereitstellung groß angelegter, zuverlässiger und intelligenter Ladesysteme für globale Märkte wider.
HARDHITTER bietet ein umfassendes Produktportfolio, das öffentliche Ladenetzwerke, Busdepots, Logistikflotten, Bergbaubetriebe, Schwerlastverkehr, gewerbliche Ladelösungen sowie integrierte Solar-Speicher-Ladesysteme abdeckt. Die Produktpalette umfasst All-in-One-Gleichstrom-Schnellladegeräte mit einer Leistung von 20 kW bis 480 kW, intelligente Leistungssteuerungssysteme mit einer Leistung von 240 kW bis 5 MW sowie das weltweit erste automatische Ladesystem im Megawattbereich, das innovative Lösungen für den Schwerlastverkehr der nächsten Generation und industrielle Anwendungen bietet.
In China nimmt HARDHITTER eine führende Position im Bereich der Ladeinfrastruktur für Busse, Muldenkipper und Schwerlastflotten ein und bietet groß angelegte, geschäftskritische Ladelösungen für Verkehrsunternehmen, Logistikunternehmen, Bergbauunternehmen und Industriekunden an.
Angetrieben von kontinuierlicher Innovation hat HARDHITTER eine fortschrittliche Cloud-Plattform für das Laden von Elektrofahrzeugen entwickelt, die Echtzeitüberwachung, Fernsteuerung und -wartung, dynamischen Lastausgleich sowie Energieoptimierung ermöglicht. Das Unternehmen hält über 100 Patente und ist nach international anerkannten Normen wie CE und TÜV zertifiziert.
Auf der Power2Drive Europe 2026 wird HARDHITTER seine neuesten Technologien im Bereich intelligenter Ladeinfrastruktur und Energiemanagement vorstellen, um mit globalen Partnern zusammenzuarbeiten und neue Möglichkeiten im Rahmen der sich beschleunigenden Energiewende in Europa sowie des Ausbaus des Ladenetzes für Elektrofahrzeuge zu erschließen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hardhitter.net/
Email: contact@hardhitter.cn
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.