TAIPEI, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- GIGABYTE, einer der führenden Hersteller von Motherboards, Grafikkarten und Hardware-Lösungen, präsentiert auf der COMPUTEX 2026 unter dem Motto „ENTER INFINITY" neue Lösungen rund um PC-Innovation, Gaming und intelligente Datenverarbeitung. Anlässlich seines 40-jährigen Jubiläums versteht GIGABYTE „ENTER INFINITY" nicht nur als Rückblick auf die eigene Unternehmensgeschichte, sondern auch als Fortsetzung von vier Jahrzehnten technischer Entwicklung im Bereich des High-Performance-Computings.

Die Gaming-Marke AORUS von GIGABYTE steht mit der INFINITY-Serie im Mittelpunkt. Das Sortiment umfasst Motherboards, Grafikkarten, Peripheriegeräte und Gehäuse. Angeführt wird die Serie vom X870E AORUS INFINITY NEXT, das von der Luft- und Raumfahrt inspirierte Elemente nutzt und über eine im 3D-Metalldruckverfahren hergestellte Kühlkomponente sowie eine Quad-OptiMOS-Stromversorgungsarchitektur verfügt. Damit ist das Produkt auf KI-Anwendungen der nächsten Generation und High-Performance-Computing ausgelegt.
Zusammen mit den Grafikkarten der AORUS GeForce RTX™ 50 INFINITY-Serie, dem AORUS C510 GLASS INFINITY-Gehäuse und passenden Peripheriegeräten wie der AORUS K10 INFINITY-Gaming-Tastatur und der AORUS M10 INFINITY-Gaming-Maus steht die Serie für den Fokus von GIGABYTE auf die Verbindung von technischer Leistung und hochwertigem PC-Design.
Über die Gaming-Hardware hinaus zeigt GIGABYTE, wie KI durch ein wachsendes KI-Ökosystem zunehmend Teil alltäglicher Computing-Workflows werden kann. Mit AI TOP, AI BOX und dem KI-Agenten GiMATE auf KI-Gaming-Laptops können Nutzer erleben, wie Hardware und Software gemeinsam optimiert werden, um die lokale KI-Entwicklung zu vereinfachen. Damit unterstreicht GIGABYTE seine Vision, KI-Anwendungen in Gaming-, Kreativ- und Produktivitätsszenarien zugänglicher zu machen.
Die Präsentation zeigt außerdem, wie Design und Ästhetik bei PC-Konfigurationen an Bedeutung gewinnen. Zu sehen sind unter anderem das STEALTH-Design mit rückseitiger Kabelführung sowie die erweiterte AERO WOOD-Serie, die auf elegante Konfigurationen und stärker auf Lifestyle ausgerichtetes Design bei Hochleistungs-PCs ausgerichtet ist. Ergänzend präsentiert GIGABYTE ein breiteres Angebot an Hochleistungs-Motherboards, Grafikkarten und Gaming-Monitoren der AORUS ELITE-Serie, die immersive Gaming- und visuelle Erlebnisse ermöglichen können. Weitere Informationen finden sich im COMPUTEX 2026: GIGABYTE & AORUS Press Kit.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.