NANTONG, China,/PRNewswire/ -- Eine 25.000 Tonnen schwere Offshore-Umrichterstation – das Herzstück von Chinas erstem ±500-kV-HVDC-Übertragungsprojekt mit integrierter Land-See-Verbindung und flexibler „ "-Technologie – lief am 7. Juli von Nantong, Provinz Jiangsu, an Bord eines von Shanghai Zhenhua Heavy Industries (ZPMC) gebauten Schwergutschiffs.
Die siebenstöckige Stahlkonstruktion ist 43 Meter hoch (das entspricht einem 15-stöckigen Gebäude), misst 85,5 Meter in der Länge und 82,5 Meter in der Breite, wobei jedes Deck etwa die Fläche eines Standard-Fußballfeldes einnimmt. Die Anlage zählt zu den weltweit bisher leistungsstärksten und größten Offshore-Umrichterstationen.
Die Fahrt wird voraussichtlich etwa eine Woche dauern; die Ankunft erfolgt am Installationsort, der sich etwa 100 Kilometer vor der Küste von Yangjiang in der Provinz Guangdong in tiefen Gewässern befindet. Nach der Inbetriebnahme wird die Station 2 GW Windenergie aus Offshore-Anlagen sammeln und umwandeln und diese über ein ±500-kV-Gleichstrom-Seekabel, das an Gleichstromleitungen an Land angeschlossen ist, weiterleiten – wodurch ein 300 Kilometer langer Energiekorridor vom Offshore-Windpark zum Stromnetz auf dem Festland entsteht.
Nach vollständiger Inbetriebnahme soll das Projekt jährlich rund 6 Milliarden kWh sauberen Strom in die Großraumregion Guangdong-Hongkong-Macau liefern. Dadurch sollen jährlich schätzungsweise 1,74 Millionen Tonnen Standardkohle eingespart und die Kohlendioxidemissionen um 4,63 Millionen Tonnen gesenkt werden.
ZPMC setzte eine innovative Bauweise ein, bei der die gesamte Umrichterstation an Land zusammengebaut, als eine Einheit transportiert und mithilfe der „Float-over"-Technologie vor der Küste installiert wurde. Durch diesen Ansatz konnte der Bauzeitplan verkürzt und gleichzeitig das Risiko bei der Installation auf See verringert werden.
In den letzten Jahren hat sich ZPMC zu einem umfassenden Dienstleister für Offshore-Umspannwerke entwickelt und bietet End-to-End-Lösungen an, die von der Planung über die Fertigung und den Seetransport bis hin zur Installation vor der Küste reichen. Das Unternehmen hat mehrere wegweisende Projekte im Bereich Offshore-Umspannwerke realisiert, darunter Asiens erste und einige der weltweit größten Anlagen, und damit seine Position als wichtiger Akteur in der globalen Lieferkette für Offshore-Windenergie gefestigt.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.