DIE KÖNIGLICH-KANADISCHE MÜNZANSTALT BRINGT EINE NEUE SILBERNE SAMMLERMÜNZE HERAUS, UM ARTEMIS II, DEN ERSTEN MONDFLUG EINES KANADISCHEN ASTRONAUTEN, ZU FEIERN

02.04.2026

OTTAWA, ON, 2. April 2026 /PRNewswire/ -- Die Royal Canadian Mint hat mit Stolz die 2026 $20 Feinsilbermünze - Moon Mission herausgebracht, da Artemis II die historische Rückkehr von bemannten Missionen zum Mond seit dem Ende des Apollo-Programms im Jahr 1972 markiert. Die farbenfrohe Münze aus 99,99 % reinem Silber, deren Motiv durch Schwarzlichttechnik zum Leben erweckt wird, erinnert an die erste kanadische Mondmission, bei der der Astronaut Jeremy Hansen von der Canadian Space Agency (CSA) als erster Kanadier den Mond umrundet hat.

RCM logo

Die von der kanadischen Künstlerin Pandora Young gestaltete Rückseite der Münze veranschaulicht die Rolle Kanadas bei der internationalen, von der NASA geleiteten Artemis-II-Mission durch die Darstellung eines CSA-Astronauten in einem kompletten Raumanzug des Orion-Crew-Survival-Systems (OCSS), hinter dem eine vergrößerte Gravur des Mondes zu sehen ist. Der blau abgesetzte, orangefarbene OCSS-Raumanzug des Astronauten wird durch selektive Farbgebung zum Leben erweckt. Das Abzeichen der Royal Canadian Air Force befindet sich über einem CSA-Aufnäher in der Mitte der Brustplatte.  Die kanadische Flagge ist auch auf der linken Schulter zu sehen. Bei Schwarzlicht leuchtet der Mond, während sich der ikonische Blick vom Mond auf die Erde im Visier des Astronauten spiegelt. Die Vorderseite zeigt das Bildnis Seiner Majestät König Karls III. des kanadischen Künstlers Steven Rosati.

Als Missionsspezialist hat Col. Hansen wird 10 Tage an Bord der Orion-Besatzungskapsel der NASA verbringen, zusammen mit dem Kommandanten Reid Wiseman, dem Piloten Victor Glover und der Missionsspezialistin Christina Koch.  Mit der Erprobung aller Systeme des Orion-Raumschiffs, zum ersten Mal mit Menschen an Bord, und einem Vorbeiflug am Mond wird die Mission den Grundstein für eine neue Ära der Erforschung der Mondoberfläche legen. 

Artemis II ist Oberst. Hansens erster Flug ins All. Mit seiner Jungfernfahrt ist Kanada auch das einzige Land neben den Vereinigten Staaten, das jemals in den Weltraum gereist ist.

Die 2026 $20 Feinsilbermünze - Moon Mission ist weltweit auf eine Auflage von 7.500 Stück limitiert und kostet derzeit 279,95 $ im Handel. Dieses neue Sammlerstück kann bei der Münzanstalt unter 1-800-267-1871 in Kanada, 1-800-268-6468 in den USA oder unter www.mint.ca bestellt werden. Außerdem ist die Münze auch in den Boutiquen von Royal Canadian Mint in Ottawa und Winnipeg, bei den teilnehmenden kanadischen Postämtern und über das globale Netz der Verkaufs- und Vertriebsstellen von Mint erhältlich.

Bilder dieser Münze sind verfügbar hier.

Über die Royal Canadian Mint

Die Royal Canadian Mint ist eine staatliche Organisation, die für die Prägung und Ausgabe der kanadischen Umlaufmünzen zuständig ist. Die Mint ist eine der größten und vielseitigsten Münzprägeanstalten weltweit. Sie hat sowohl preisgekrönte Sammlerstücke und marktführende Bullions (Anlagemünzen) als auch die angesehenen kanadischen militärischen und zivilen Gedenkstücke herausgegeben. Darüber hinaus ist die Mint auch an den London und COMEX-Metallbörden als sog. Good Delivery Refiner tätig und bietet ein umfassendes Spektrum der besten Gold- und Silber-Raffinationsleistungen ihrer Art. Als Organisation, die den bestmöglichen Umweltschutz anstrebt, sichere und inklusive Arbeitsplätze fördert und sich positiv auf die Gemeinden auswirken möchte, in denen sie tätig ist, bindet die Mint die Aspekte Umwelt, Soziales und Governance in jeden Bereich ihrer Operationen ein. 

Weitere Informationen über die Mint, ihre Produkte und Dienstleistungen finden Sie unter www.mint.ca. Folgen Sie der Mint auf LinkedIn, Facebook und Instagram.

Für weitere Informationen für Medienvertreter wenden Sie sich bitte an: Royal Canadian Mint, Alex Reeves, Senior Manager, Public Affairs, 613-884-6370, reeves@mint.ca

Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2949156/Royal_Canadian_Mint__RCM__THE_ROYAL_CANADIAN_MINT_S_LAUNCHES_NEW.jpg

Cision View original content:https://www.prnewswire.com/news-releases/die-koniglich-kanadische-munzanstalt-bringt-eine-neue-silberne-sammlermunze-heraus-um-artemis-ii-den-ersten-mondflug-eines-kanadischen-astronauten-zu-feiern-302733118.html

Other news

Spirituosenverband obsiegt vollständig im Streit um Bezeichnungen für 0,3-Prozent-Getränke

05.04.2026

Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.

Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.

Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.

Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.