TAIPEI, June 10, 2026 /PRNewswire/ -- DapuStor, a leading provider of enterprise NVMe SSD solutions, concluded its participation at Computex 2026, highlighting its high-capacity, AI-optimized storage through joint demonstrations with ecosystem partners Advantech, Inventec and WD.
Enterprise SSD Portfolio for AI Infrastructure
As AI workloads evolve, infrastructure requires storage balancing capacity, performance, latency and reliability. DapuStor showcased enterprise SSDs designed for AI-related workloads:
Joint Demonstrations with Inventec, Advantech and WD
DapuStor demonstrated its SSDs with ecosystem partners, showing compatibility, platform readiness and AI workload support:
Through partner collaboration, DapuStor continues to strengthen its role in next-generation AI infrastructure, enabling more efficient data movement from edge to data center.
About DapuStor
DapuStor Corporation (DapuStor), founded in April 2016, is a leading expert in high-end enterprise solid-state drives (SSDs), SOC, and edge computing-related products. With world-class R&D strength and over 400 team members, it has comprehensive capabilities from chip design and product development to mass production across Malaysia and other global facilities. DapuStor products have been widely applied in servers, telecom networks, and data centers.
Contact:
DapuStor Brand Marketing
mkt@dapustor.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.