MÜNCHEN, 2. Juli 2026 /PRNewswire/ -- zvoove, führender Anbieter von Software und KI-Lösungen für die Zeit-arbeits-, Sicherheits- und Reinigungsbranche, gibt heute bekannt, dass der bisherige Chief Commercial Officer Daniel Hilkert zusätzlich die Rolle des Chief Product Officer (CPO) übernimmt. In seiner erweiterten Funktion verbindet Hilkert kommerzielle Strategie und Produktentwicklung der Gruppe, um die KI-getriebene Wachstumsagenda von zvoove zu beschleunigen.


Die Ernennung spiegelt wider, wie zvoove seinen Ansatz zur Wertschöpfung für Kunden grundlegend weiterentwickelt: Für jeden Euro, den ein Personaldienstleister oder Workforce-Unternehmen für Software ausgibt, investiert es typischerweise ein Vielfaches davon in die manuelle Arbeit drumherum – von Recruiting und Lohnabrechnung bis zu Einsatzplanung und Compliance. zvoove adressiert nun diese gesamte Gleichung: KI-Agenten, die diese Prozesse automatisieren, sowie Business Process Outsourcing (BPO)-Leistungen, die vollständig gemanagte Ergebnisse liefern. Gemeinsam eröffnen sie Kunden einen direkten Weg zu höheren Umsätzen und stärkeren Margen.
Als Chief Product Officer arbeitet Hilkert eng mit den CEOs von zvoove sowie den unternehmerischen Teams im „Club-of-Entrepreneurs"-Modell zusammen und stellt sicher, dass kommerzielle Erkenntnisse und Produktausrichtung sich gegenseitig verstärken. Sein Auftrag umfasst die strategische Steuerung des Portfolios mit Blick auf den Einsatz von KI-Agenten – mit dem Ziel, zvoove vom Tool-Anbieter zum Lieferanten messbarer Geschäftsergebnisse für seine 9.000 Kunden zu entwickeln.
„Das ist der bedeutendste Wachstumshebel, der vor uns liegt", sagt Oliver Muhr, CEO der zvoove Group. „Software hat historisch nur einen Bruchteil des Werts abgeschöpft, den sie erzeugt – KI verändert diese Gleichung grundlegend. Daniel verfügt über die kommerzielle Schärfe und den Produktinstinkt, um diesen Wandel in der gesamten Gruppe zu gestalten."
Daniel Hilkert, CPO der zvoove Group, ergänzt: „Wir befinden uns an einem Wendepunkt, an dem der Wert von KI in der Personaldienstleistung und beim Workforce-Management Realität wird. Der Wechsel von menschenbedienter Software hin zu KI-Agenten, die Ergebnisse liefern – einen Kandidaten vermitteln, eine Gehaltsabrechnung erstellen, einen Dienstplan erstellen – findet im Moment statt. Ich freue mich sehr darauf, diese Zukunft gemeinsam mit unseren Unternehmern und Produktteams zu gestalten."
Über die zvoove Group
Die zvoove Group ist der weltweit marktführende Anbieter von Software und KI-Lösungen für die Personaldienstleistungs-, Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungs-Branchen. Im dynamischen Ökosystem von Zeitarbeits-, Reinigungs- und privaten Sicherheitsfirmen, Arbeitnehmern und Unternehmen, digitalisiert und optimiert zvoove Prozesse für mehr Effizienz und Wettbewerbsvorteile. Durch die End-to-End-Digitalisierung für Dienstleister, mehr Jobangebote und Karrierechancen für Arbeitnehmer und zuverlässige Arbeitskräfte für Unternehmen verbessert die zvoove Group Arbeitswelten.
Mehr als 9.000 Kunden vertrauen der zvoove Group. Heute verwaltet zvoove über 3 Millionen Beschäftigte, 24 Milliarden Euro Jahreslohnvolumen und über 3 Millionen Bewerbungen pro Jahr über seine Plattform. zvoove beschäftigt über 1.000 Mitarbeitende an 28 Standorten in Europa und Lateinamerika. www.zvoove.com
Foto - https://mma.prnewswire.com/media/3002995/Daniel_Hilkert.jpg
Logo - https://mma.prnewswire.com/media/2722713/6019906/zvoove_Logo.jpg
View original content:https://www.prnewswire.com/de/pressemitteilungen/daniel-hilkert-ubernimmt-die-rolle-des-chief-product-officer-bei-der-zvoove-group-302815952.html
Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.