SHANGHAI, 2. Juli 2026 /PRNewswire/ -- Das weltweit führende chinesische Juwelierhaus Chow Tai Fook hat mit einer Ausstellung in Shanghai die Haute-Joaillerie-Kollektion Chinese Couture vorgestellt, die die Geschichte der chinesischen Kleidung im Wandel der Zeit erzählt. Nach „Timeless Harmony" im letzten Jahr widmet sich die diesjährige Ausstellung traditionellen Elementen der Schneiderkunst: Seidenfäden, Kordeln, Bänder, Knopfknoten und Wolkenkragen. Durch akribische Handwerkskunst werden diese Elemente in eine neue Haute-Joaillerie-Kollektion umgesetzt, die neben historischen Meisterwerken aus Gold und seltenen Edelsteinen präsentiert wird.

Die Kollektion wird von Nicholas Lieou, Kreativdirektor für Haute Joaillerie, geleitet. Lieou, der in Hongkong geboren wurde und seine Ausbildung in Großbritannien und den USA absolvierte, bringt eine multikulturelle Perspektive und umfassende Erfahrung im internationalen Luxusschmuckbereich in seine Designvision ein.
Die Ausstellung präsentiert sich als immersive Reise durch die Motive, Materialien und Texturen der chinesischen Kleidung. Die Reise beginnt mit Jade Ombre, das die langjährige Bedeutung von Fei Cui als spirituelles Material in der chinesischen Zivilisation widerspiegelt. Button Knot konzentriert sich auf eines der raffiniertesten Details der chinesischen Kleidung. Der Knopfknoten ist mehr als nur ein funktionaler Verschluss – durch seine ineinander verschlungenen Schlaufen verkörpert er die Ideen von Verbindung und Zurückhaltung. Yun bezieht seine Inspiration vom Wolkenkragen, einem kulturellen Symbol, das den Himmel und ein poetisches Landschaftsgefühl heraufbeschwört. Cord (Kordel) und Ribbon (Band) kehren zu den Ursprüngen der chinesischen Textilkultur zurück. Cord fängt die Bewegung und Kraft eines einzelnen, gedrehten Strangs ein, wobei Diamanten auf jeder Oberfläche das Licht einfangen. Ribbon nutzt 22-karätiges Gold, eine satinartige Textur und orientalische Filigranarbeit, um die Weichheit von Seide zu evozieren, während Diamanten und Perlen für Wärme sorgen.
Beim Galadinner beehrten Sonia Cheng, stellvertretende Vorsitzende; Kent Wong, Geschäftsführer; die globale Markenbotschafterin Yang Yang sowie die besonderen Gäste George Lam und Sally Yeh die Veranstaltung. Im Rahmen der High-Jewellery-Vorführung wurde die aufstrebende chinesische Designerin Chen Yayi und ihre gleichnamige Marke YAYI vorgestellt.
Vor dem Hintergrund der funkelnden Lichter des Huangpu-Flusses übertrug die Ausstellung Chinese Couture High Jewellery die Schönheit der chinesischen Kleidung in die Welt des Schmucks, übersetzte traditionelles Erbe in zeitgenössische Kreationen und brachte chinesischen Schmuck auf die globale Bühne.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.