China stellt vier Vorschläge zur Entwicklung und Regulierung der Künstlichen Intelligenz vor

17.07.2026

SHANGHAI, 17. Juli 2026 /PRNewswire/ -- ein Bericht von CMG

Die Welt befindet sich in einer beispiellos dynamischen Phase technologischer Innovationen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI), die enorme Chancen eröffnet, zugleich jedoch neue Herausforderungen für ihre Regulierung mit sich bringt.

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Dies erklärte der chinesische Staatspräsident Xi Jinping am Freitag in seiner Grundsatzrede zur Eröffnung der Welt-KI-Konferenz 2026 sowie des hochrangigen Treffens zur globalen KI-Governance in Shanghai.

Xi warf dabei grundlegende Fragen auf: Wie können Menschen mit intelligenten Maschinen koexistieren? Wie lässt sich Sicherheit gewährleisten, wenn Algorithmen zunehmend in Entscheidungsprozesse eingebunden werden? Wie können die ethischen Herausforderungen neuer Technologien durch eine angemessene Regulierung bewältigt werden? Und wie kann KI allen Menschen zugutekommen, wenn sich die digitale Kluft weiter vergrößert? Diese Fragen erforderten ernsthafte Überlegungen und gemeinsame Antworten der internationalen Gemeinschaft.

Xi stellte vier Vorschläge zur Entwicklung und Regulierung der Künstlichen Intelligenz vor:

Erstens: Das Prinzip der Offenheit sowie der Win-Win-Kooperation wahren und gleichzeitig innovationsgetriebene Entwicklung fördern. Xi betonte die Bedeutung von Open Source, Offenheit, Zusammenarbeit und Austausch, um technologische Innovationen, die industrielle Entwicklung und die praktische Anwendung von KI voranzutreiben.

Zweitens: Das Risikobewusstsein stärken und gewährleisten, dass KI sicher und kontrollierbar bleibt. Xi hob hervor, dass Künstliche Intelligenz stets unter menschlicher Kontrolle stehen müsse. Zugleich rief er alle Seiten dazu auf, sich gemeinsam dagegen zu stellen, den Begriff der nationalen Sicherheit im Bereich der KI übermäßig auszuweiten oder die Sicherheit eines einzelnen Landes über die anderer Staaten zu stellen.

Drittens: Inklusivität sowie den gegenseitigen Austausch zwischen den Zivilisationen fördern. Nach den Worten Xis dürften Entwicklung und Einsatz von KI weder die Vielfalt der Weltzivilisationen noch die kulturelle Eigenständigkeit der einzelnen Länder beeinträchtigen.

Viertens: Solidarität stärken und die globale Governance verbessern. Xi betonte die zentrale Rolle der Vereinten Nationen und sprach sich für eine engere Abstimmung und Koordinierung bei KI-Entwicklungsstrategien, Governance-Regeln und technischen Standards aus.

„Wir müssen die internationale Zusammenarbeit umfassend ausbauen und die Länder des Globalen Südens beim Kapazitätsaufbau unterstützen, um die KI- und digitale Kluft zu überwinden, eine nachhaltige Entwicklung zu fördern und zu verhindern, dass im Bereich der Künstlichen Intelligenz neue historische Ungerechtigkeiten entstehen", sagte Xi.

Zudem kündigte Xi an, dass China den Entwicklungsländern in den kommenden fünf Jahren 5.000 Ausbildungsplätze für Fortbildungsprogramme und Seminare im Bereich der Künstlichen Intelligenz zur Verfügung stellen werde.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.