DUBLIN, 16. Juni 2026 /PRNewswire/ -- CCBill IE freut sich bekannt zu geben, dass das Unternehmen von der irischen Zentralbank die Zulassung als Zahlungsinstitut erhalten hat.
Dieser Meilenstein ist das Ergebnis einer umfassenden behördlichen Überprüfung der Unternehmensführung, des Compliance-Rahmens, der operativen Kontrollmechanismen und der Risikomanagementprozesse von CCBill IE. Die irische Zentralbank gilt weltweit als eine der strengsten Finanzaufsichtsbehörden, weshalb dies eine bedeutende Errungenschaft für das Unternehmen darstellt.
Colin Canny, General Manager and Executive Director von CCBill IE, kommentierte: „Diese Zulassung stärkt die Position von CCBill als vertrauenswürdiger Zahlungsdienstleister und unterstützt gleichzeitig unser weiteres Wachstum in ganz Europa." Mit unserem europäischen Hauptsitz in Dublin bauen wir unsere lokale Präsenz aus und investieren in Mitarbeitende, Prozesse und Infrastruktur , um Händlern in der gesamten Region einen noch besseren Service bieten zu können."
Jake Powers, COO von CCBill LLC, ergänzte: „Dieser Erfolg ist ein entscheidender Schritt in unserer globalen Strategie und spiegelt unser Bekenntnis zu höchsten Standards in Bezug auf Professionalität, Compliance und operative Exzellenz wider, während wir unsere Aktivitäten in Europa weiter ausbauen."
Die Zulassung ermöglicht esCCBill IE, regulierte Zahlungsdienste in ganz Irland und – vorbehaltlich der Erfüllung der jeweils geltenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen – im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) anzubieten. Dies stärkt die Fähigkeit des Unternehmens, Händler in ganz Europa zu unterstützen und gleichzeitig im Rahmen eines der weltweit angesehensten regulatorischen Rahmenwerke zu agieren.
Informationen zu CCBill
CCBill ist ein globaler Anbieter von Zahlungslösungen, der Unternehmen weltweit sichere, skalierbare und den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Zahlungsabwicklungsdienste bereitstellt. CCBill hat es sich zur Aufgabe gemacht, den sich ständig ändernden Bedürfnissen von Händlern und Verbraucherinnen und Verbrauchern gerecht zu werden, und unterstützt derzeit über 30.000 Händler in 197 Ländern.
CCBill setzt mit seinen firmeneigenen Lösungen für Zahlungsabwicklung, Betrugsschutz, Rechnungsstellung und Mitgliederverwaltung hohe Maßstäbe in Sachen E-Commerce-Compliance und wird von Millionen von Käuferinnen und Käufern weltweit aufgrund des transparenten, bequemen und sicheren Zahlungserlebnisses geschätzt, das es bietet.
Kontakt: CCBill Public Relations | CCBillNewsFeed@ccbill.com
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.