Carestream stellt die neuen Detektoren Lux HD 35 und Lux HD 43 für die medizinische Bildgebung vor

10.06.2026

SHANGHAI, 10. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Carestream kündigt die Verfügbarkeit seiner neuen Generation von glasfreien Cäsiumiodid (CsI)-Röntgendetektoren auf den Märkten in aller Welt an, die Carestream Lux HD 35 und Lux HD 43 Detektoren.

Die Detektoren Lux HD 35 und Lux HD 43 bieten einen Pixelabstand von 100 µm, der eine höhere Auflösung für verbesserte Bilddetails gewährleistet und eine Bildvergrößerung ermöglicht, um kleine Objekte und Mikrostrukturen besser sichtbar zu machen.

Die Detektoren Lux HD 35 und Lux HD 43 zeichnen sich durch ein geringes Gewicht und ergonomische Merkmale aus, die den Röntgenassistenten eine einfachere Handhabung und Positionierung ermöglichen und für den Patienten eine angenehmere Untersuchung gewährleisten. Diese neue Generation von Carestream-Detektoren zeichnet sich durch verbesserte Robustheit und eine höhere IP-Schutzklasse aus. Diese Detektoren sind mit der neuen DEC-Technologie für den drahtlosen Modus ausgestattet, wodurch die Dosissteuerung effizienter wird und die AEC-Funktion auch bei Bucky-Untersuchungen und mobilen Anwendungen genutzt werden kann.

Die Detektoren Lux HD 35 und Lux HD 43 sind für DRX-Evolution Plus, DRX-Revolution Plus, DRX-Compass, DRX-RISE, das DRX-1-System und das DRX-Transportable System / Lite erhältlich. Der Detektor verfügt zudem über X-Factor, wodurch er mit jedem DRX-Gerät innerhalb einer Einrichtung gemeinsam genutzt werden kann. Die Detektoren Lux HD 35 und Lux HD 43 werden mit der hochmodernen ImageView-Softwareplattform von Carestream betrieben, die auf Eclipse mit KI basiert.

Ein auf derselben Plattform basierender Lux HD 2530 wird in der zweiten Hälfte von 2026 auf den Markt kommen.

Informationen zu Carestream Healthcare International

Carestream ist ein weltweiter Anbieter von medizinischen Bildgebungssystemen und Röntgenbildgebungssystemen für die zerstörungsfreie Prüfung für eine Vielzahl von industriellen, medizinischen, elektronischen und anderen Anwendungen – alles unterstützt durch ein globales Service- und Support-Netzwerk. Weitere Informationen über das breite Portfolio an Produkten, Lösungen und Dienstleistungen des Unternehmens erhalten Sie von Ihrem Carestream-Vertreter oder unter www.carestreamhealthcare.com.

CARESTREAM ist eine Marke von Carestream Healthcare International.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.