Biogen entscheidet sich für Veeva Vault CRM

25.08.2026

 Eine einheitliche Handelsplattform, die dazu beiträgt, die Lieferung von Medikamenten an Patienten zu beschleunigen

PLEASANTON, Kalifornien, 26. August 2026 /PRNewswire/ -- Veeva Systems (NYSE: VEEV) gab heute bekannt, dass sich Biogen weltweit für Veeva Vault CRM entschieden hat.

Veeva Vault CRM Selected by Biogen

„Es ist uns eine Ehre, Vault CRM als geschäftliche Grundlage für den Vertrieb bei Biogen bereitzustellen, da das Unternehmen Arzneimittel bereitstellt, die das Leben der Patienten verändern", sagte Tom Schwenger, President und CCO bei Veeva. „Die Markteinführung komplexer Therapien erfordert eine äußerst anpassungsfähige Vermarktungsstrategie, und wir sind bestrebt, die erforderlichen fortschrittlichen Kompetenzen bereitzustellen, um weltweit einen schnelleren Nutzen für die Patienten zu erzielen."

„Biogen und Veeva teilen ein starkes Engagement für Kundenzufriedenheit und Innovation", sagte Guy Hadari, Senior Vice President und Global CIO bei Biogen. „Wir freuen uns sehr, unsere strategische Partnerschaft mit Veeva durch den Umstieg auf Vault CRM auszubauen."

Vault CRM ist Teil der Vault CRM Suite, zu der auch der Agentic Call Report gehört, mit dem kommerzielle Nachweise erstellt werden können. Diese Anwendungen bilden die technologische Grundlage für „Agentic Commercial", das neue Geschäftsmodell, das mithilfe von KI dafür sorgt, dass mehr Patienten die richtigen Medikamente erhalten.

Informationen zu Veeva Systems

Veeva bietet die Branchen-Cloud für den Life-Sciences-Sektor mit Anwendungen, Agenten, Daten und Beratungsleistungen. Veeva hat sich der Innovation, der Produktqualität sowie dem Kundenerfolg verschrieben und betreut mehr als 1500 Kunden, von den weltweit größten Pharmaunternehmen bis hin zu aufstrebenden Biotech-Unternehmen. Als Public Benefit Corporation ist Veeva bestrebt, die Interessen aller Interessengruppen in Einklang zu bringen, darunter Kunden, Beschäftigte, Aktionäre sowie die Branchen, für die das Unternehmen tätig ist. Weitere Informationen finden Sie auf veeva.com.

Zukunftsgerichtete Aussagen von Veeva

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen zu Veevas Produkten und Dienstleistungen sowie zu den erwarteten Ergebnissen oder Vorteilen aus der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen. Diese Aussagen beruhen auf unseren derzeitigen Erwartungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von den Angaben in dieser Pressemitteilung abweichen, und wir sind nicht verpflichtet, solche Aussagen zu aktualisieren. Es bestehen zahlreiche Risiken, die sich potenziell negativ auf unsere Ergebnisse auswirken können, darunter die Risiken und Ungewissheiten, die in unserem Formular 10-Q für das am 30. April 2026 endende Geschäftsjahr offengelegt sind – dieses finden Sie hier (eine Zusammenfassung der Risiken, die sich auf unser Geschäft auswirken können, finden Sie auf den Seiten 33 und 34) – sowie in unseren nachfolgenden SEC-Einreichungen, auf die Sie unter sec.gov zugreifen können.

Kontakt:





Maria Scurry

Veeva Systems

maria.scurry@veeva.com



Meera Lakhani-Patel

Veeva Systems, Europa

meera.lakhani-patel@veeva.com

Veeva Systems

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.