MANNHEIM, Deutschland, 11. August 2026 /PRNewswire/ -- Der Aufsichtsrat der Bilfinger SE hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Thomas Schulz bis Ende Februar 2032 zu verlängern. Er führt das Unternehmen seit 2022 als Vorstandsvorsitzender.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Eckhard Cordes erklärt: „Thomas Schulz hat Bilfinger in den vergangenen Jahren fundamental transformiert. Unter seiner Führung hat das Unternehmen seine Marktpositionierung grundlegend erweitert, die operative Exzellenz signifikant verbessert und das profitable Wachstum kontinuierlich gesteigert. Mit der Verlängerung seines Vertrages setzt der Aufsichtsrat ein klares Signal der Kontinuität und Stabilität zum Nutzen unserer Kunden, Mitarbeitenden und Aktionäre."
Seit seinem Amtsantritt am 1. März 2022 hat Thomas Schulz Bilfinger konsequent auf profitables Wachstum und nachhaltige Wertsteigerung ausgerichtet. Unter seiner Führung hat sich der Umsatz des Konzerns signifikant erhöht, während sich die EBITA-Marge nahezu verdreifacht hat. Auch die Entwicklung der Bilfinger-Aktie spiegelt diesen positiven Geschäftsverlauf wider, sodass Bilfinger im Juni 2025 in den STOXX Europe 600 aufgenommen wurde, nachdem das Unternehmen bereits 2024 in den MDAX zurückgekehrt war.
„Bilfinger befindet sich auf einem nachhaltig profitablen Wachstumskurs. Wir haben unsere Strategie konsequent umgesetzt und eine solide Grundlage für die weitere Entwicklung geschaffen", sagte Thomas Schulz. „Mein Dank gilt dem Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen sowie unseren Mitarbeitenden, die mit ihrem Engagement und ihrer Expertise maßgeblich zu dieser erfolgreichen Geschäftsentwicklung beigetragen haben. Ich freue mich darauf, gemeinsam mit dem gesamten Team die Umsetzung unserer Strategie weiter voranzutreiben."
Thomas Schulz verfügt über langjährige internationale Managementerfahrung in börsennotierten Industriekonzernen. Vor seinem Wechsel zu Bilfinger war er von 2013 bis 2022 als Group CEO von FLSmidth A/S, Kopenhagen, tätig. Davor bekleidete er verschiedene Führungspositionen bei Sandvik AB und Svedala Industri AB. Er ist promovierter Bergbauingenieur der RWTH Aachen.
Bilfinger ist ein international tätiger Industriedienstleister mit der klaren Vision, die Nr. 1 für seine Kunden bei der Steigerung der Effizienz und Nachhaltigkeit in der Prozessindustrie zu sein. Dabei deckt das umfassende Leistungsportfolio von Bilfinger die gesamte Wertschöpfungskette von Consulting & Engineering über Vorfertigung & Installation, Zugangslösungen & Isolierung sowie Services zur Steigerung der Anlagenleistung ab.
Das Unternehmen erbringt seine Leistungen in drei geografischen Segmenten: Western Europe, Central Europe und International und ist damit überwiegend in Europa, in Nordamerika und im Mittleren Osten aktiv. Die Kunden aus der Prozessindustrie kommen insbesondere aus den Märkten Chemie & Petrochemie, Energie, Öl & Gas sowie Pharma & Biopharma. Mit seinen etwa 31.000 Mitarbeitenden hält der Konzern höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards ein und erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2025 einen Umsatz von 5,4 Milliarden €. Um seine Ziele zu erreichen, hat Bilfinger zwei strategische Hebel identifiziert: die Operative Exzellenz zur kontinuierlichen Verbesserung der eigenen Effizienz und Leistung und die Markterweiterung zur Stärkung der Kundenausrichtung und um Bilfinger als bevorzugten Partner zu etablieren.
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Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.
Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.
Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.
Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.