SHANGHAI, 18. Juni 2026 /PRNewswire/ -- Die APES Auto Parts Expo Shanghai 2026, Chinas führende Automobilzuliefermesse für den globalen Markt, findet vom 5. bis 7. August 2026 im National Exhibition and Convention Center (NECC) in Shanghai statt. Die APES 2026 vereint über 2.000 geprüfte Hersteller auf einer Ausstellungsfläche von 60.000 Quadratmetern; es werden mehr als 35.000 Fachbesucher aus 60 Ländern erwartet. Mehr als 1.000 neue Produkte werden vor Ort vorgestellt, wodurch eine Beschaffungsplattform aus einer Hand entsteht, auf der Einkäufer direkt mit Herstellern in Kontakt treten können – ohne Zwischenhändler, ohne Aufschläge, sondern zu reinen Herstellerpreisen auf der Halbjahresmesse.
Acht Hauptkategorien decken die gesamte Lieferkette ab: Fahrwerk, Motor und elektrische Bauteile (50 % der Ausstellung), Getriebe/Antriebsstrang und Karosserieteile (20 %), Verschleißteile (15 %), Klimaanlagen (8 %) und NEV-Komponenten (7 %). Zum ersten Mal werden 12 industrielle Cluster vorgestellt, darunter: Yuhuan liefert Fahrwerks- und Motorsysteme; Ruian bietet Elektrik- und Fahrwerkskomponenten an; Qinghe ist auf Filter spezialisiert; Dongying–Yantai produziert Bremsscheiben; Longquan konzentriert sich auf Klimaleitungen und Ventile; Hejian überholt Anlasser, Lichtmaschinen und Kupplungen; Shiyan und Jinan bedienen beide den Bereich der Schwerlast-Lkw – Shiyan deckt Motoren, Getriebe, Achsen, Fahrerhäuser und Fahrgestelle ab, während Jinan zusätzlich Hydraulik und Elektrik anbietet; Changzhou/Danyang stellt Karosserieteile wie Leuchten, Stoßfänger und Kühlergrills her; Wenzhou liefert Elektronik und Präzisionskomponenten; Hengshui stellt Bremsbeläge her; und Baoying produziert Bleche, Stanzteile und Strukturbauteile.
APES wird in Zusammenarbeit mit QPZONE, , während der Messe die „ Gold Chain Awards" vorstellen, die ausländischen Einkäufern dabei helfen sollen, die wichtigsten Akteure in der chinesischen Automobilzulieferkette effizient zu identifizieren. Der Preis umfasst drei Kategorien: Chinas führende Autoteilehersteller, Chinas führende Autoteile-Integratoren und Chinas führende Autoteile-Dienstleister, der erste mit 100 Werken, die die gesamte Bandbreite von Forschung und Entwicklung über Produktion bis hin zur Qualitätskontrolle abdecken; der zweite mit 100 Experten für die Systemintegration aller großen Marken; und der dritte, der Logistik, Lagerhaltung, Handel, E-Commerce, Zertifizierung und digitale Lösungen für die globale Expansion anbietet.
Für Käufer von, die die Messe besuchen, stehen exklusive Gruppenvorteile zur Verfügung. Gruppen zu je zwei Personen erhalten zwei Übernachtungen kostenlos sowie bevorzugten Zugang zu Werksführungen. Gruppen ab 5 Personen profitieren zudem von einem kostenlosen Flughafentransfer bei Ankunft und Abreise. Weitere Informationen finden Sie unter, https://www.huaautoparts.com/en und.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.