AFX überschreitet ein Gesamt-Handelsvolumen von 1,1 Milliarden US-Dollar und unterstreicht damit die Kapitaleffizienz bei On-Chain-Derivaten

10.07.2026

ROAD TOWN, Britische Jungferninseln, 10. Juli 2026 /PRNewswire/ -- AFX, eine leistungsstarke, speziell für dezentrale Derivate entwickelte L1-Plattform, gab heute einen wegweisenden Betriebsmeilenstein bekannt: mehr als 1,1 Milliarden US-Dollar Handelsvolumen in der Anfangsphase seines Betriebs. Dieser rasante Aufstieg wird durch über 8,6 Millionen Transaktionen insgesamt untermauert, wodurch sich AFX als eine der am schnellsten wachsenden dezentralen Derivateplattformen in der Web3-Landschaft des Jahres 2026 positioniert.

AFX Surpasses $1.1 Billion in Total Trading Volume, Highlighting Capital Efficiency in On-Chain Derivatives

Das herausragendste Merkmal des Wachstums von AFX ist die überragende Kapitaleffizienz des Unternehmens. Während viele dezentrale Protokolle auf einen enormen „Total Value Locked" (TVL) setzen, um Handelsvolumen anzuziehen, hat AFX seinen Meilenstein in Höhe von 1,1 Milliarden US-Dollar mit einem überschaubaren TVL von etwa 23,4 Millionen US-Dollar erreicht. Dieses außergewöhnlich hohe Verhältnis von Handelsvolumen zu TVL unterstreicht die fortschrittliche Liquiditätsarchitektur der Plattform und ihre Attraktivität für professionelle Hochfrequenzhändler, die tiefe Orderbücher und eine Ausführung unter 100 ms ohne die Reibungsverluste herkömmlicher DeFi-Systeme verlangen.

„Dass wir so schnell ein Volumen von 1,1 Milliarden US-Dollar erreicht haben, bestätigt unsere Vision einer hochdynamischen, Community-orientierten Finanzinfrastruktur", sagte Ken C, Leiter des Bereichs Wachstum bei AFX. „AFX ist nicht einfach nur eine weitere DEX; es ist vielmehr ein Beispiel dafür, wie Liquidität auf institutionellem Niveau in einem vollständig dezentralisierten, autonomen Umfeld gedeihen kann. Indem wir 65 % des Token-Angebots der Community zuweisen, stellen wir sicher, dass der durch diese leistungsstarke Engine geschaffene Wert an die Entwickler und Händler zurückfließt, die sie am Laufen halten."

Derzeit läuft bei AFX das Season 1 Rewards-Programm, bei dem wöchentlich 475.000 Punkte ausgeschüttet werden, um Liquiditätsanbieter und Gildemitglieder zu motivieren. Die LP-Vaults (ALP) der Plattform zeigen weiterhin eine solide Performance und bieten eine jährliche Rendite (APY) von rund 11 %, die direkt aus den tatsächlichen Protokollgebühren stammt. Während AFX seine Präsenz in den 39 gelisteten Märkten weiter ausbaut – darunter führende Krypto-Anbieter und synthetische TradFi-Vermögenswerte –, bleibt das Protokoll seinem Ziel treu, die Lücke zwischen zentralisierter Performance und dezentraler Souveränität zu schließen.

Informationen zu AFX

AFX ist eine leistungsstarke souveräne L1, die speziell für dezentrale Derivate entwickelt wurde. Durch die Verbindung der schnellen Ausführung einer zentralisierten Börse mit der unveränderlichen Souveränität der Blockchain bietet AFX eine professionelle Perp-DEX-Umgebung, die sich durch Finalität in unter 100 ms, institutionelle Liquidität sowie unerreichte Kapitaleffizienz auszeichnet.

Die Produktverfügbarkeit variiert je nach Rechtsraum.

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Streit um unbegrenzte Datentarife: Oberverwaltungsgericht kassiert Kölner Urteil

15.06.2026

Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.

Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.

Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.

In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.