WUHAN, China, 27. August 2026 /PRNewswire/ -- Die Camel Group Co., Ltd. (Börse Shanghai: 601311.SH) gab bekannt, dass ihr Geschäftsbereich für 12-V-Natrium-Ionen-Batterien für ein Vorentwicklungsprojekt mit einem großen europäischen Automobilhersteller ausgewählt wurde, wodurch die Natrium-Ionen-Batterietechnologie des Unternehmens in den Technologieentwicklungs- und Validierungsprozess des OEM für Niederspannungsanwendungen der nächsten Generation einfließt.
Das Projekt baut auf der technischen Entwicklung zylindrischer Natrium-Ionen-Batterie-Muster durch die Camel Group sowie auf deren Kapazitäten zur Kleinserienfertigung von Natrium-Ionen-Batterieprodukten auf. Dies folgt auf die Einführung der 12-V-Lithium-Ionen-Batterien der Camel Group durch große europäische Automobilhersteller und stellt einen weiteren Schritt in der internationalen Forschungs- und Entwicklungskooperation des Unternehmens im Bereich der Niederspannungs-Batterietechnologie der nächsten Generation dar.
Natrium-Ionen-Batterien finden in der Automobilindustrie zunehmend Beachtung, da die Hersteller nach alternativen Technologien für die sich weiterentwickelnden elektrischen Fahrzeugarchitekturen suchen. Die Verfügbarkeit der Rohstoffe, die Leistungsfähigkeit bei niedrigen Temperaturen und das Potenzial hinsichtlich der Zyklenlebensdauer machen die Natrium-Ionen-Technologie zu einer vielversprechenden Option für Niederspannungs-Batteriesysteme im Automobilbereich, insbesondere vor dem Hintergrund sich weiterentwickelnder Batterievorschriften und Anforderungen zur Dekarbonisierung.
Die Camel Group verfügt über mehr als vier Jahrzehnte Erfahrung im Bereich Niederspannungsbatterien und bietet ein Produktportfolio an, das herkömmliche Blei-Säure-Batterien, EFB-Batterien, AGM-Batterien sowie 12-V-Lithium-Ionen- und 12-V-Natrium-Ionen-Batterien umfasst. Im Bereich der Natrium-Ionen-Technologie hat das Unternehmen die technische Entwicklung von zylindrischen Batteriemustern abgeschlossen und Kapazitäten für die Kleinserienfertigung aufgebaut.
Die Camel Group ist zudem die federführende Organisation für den internationalen Normvorschlag 12-V-Natrium-Ionen-Batterien für Start-Stopp-Anwendungen im Automobilbereich. Der Vorschlag wurde vom IEC/TC21 einstimmig angenommen und ist nun offiziell in den internationalen Normungsprozess eingegangen.
Das europäische OEM-Projekt bietet die Gelegenheit zur weiteren Validierung der Natrium-Ionen-Batterietechnologie der Camel Group sowie der Anpassungsfähigkeit ihrer Produkte an die europäischen Anforderungen der Automobilindustrie.
Die Camel Group wird die Natrium-Ionen-Batterietechnologie weiter vorantreiben und die gemeinsame Forschung und Entwicklung mit Automobilherstellern in China und auf den Märkten im Ausland vertiefen, um Niederspannungs-Batterielösungen zu entwickeln, deren Schwerpunkt auf Sicherheit, Anpassungsfähigkeit und stabiler Leistung unter vielfältigen Betriebsbedingungen liegt.
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Im Streit um die Behandlung sogenannter Heavy User im Mobilfunk hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) die Bundesnetzagentur vorläufig in die Schranken gewiesen. Die Bonner Aufsichtsbehörde hatte einem bundesweit tätigen Mobilfunkanbieter untersagt, Kunden mit unbegrenztem oder sehr großem Datenvolumen bei überlasteten Funkzellen mit geringerer Priorität zu bedienen. Diese Form der sogenannten Depriorisierung darf nach der einstweiligen OVG-Entscheidung vorerst weiter angewendet werden. Der Beschluss im Eilverfahren ist nicht anfechtbar.
Nach Auffassung des 13. Senats ist derzeit offen, ob die entsprechende Vertragsklausel des Anbieters mit europäischem Recht vereinbar ist. Im Kern geht es um die Frage, ob eine nachrangige Behandlung von Vielnutzern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Kunden darstellt. Bevor in der Hauptsache entschieden wird, will das OVG Münster den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung bitten. Damit wird der Konflikt um Datenpriorisierung und Netzmanagement auf die europäische Ebene verlagert.
Gegenstand des Verfahrens ist insbesondere, ob der Datentransport datenintensiver Anwendungen wie hochauflösendem Videostreaming während einer Netzüberlastung eingeschränkt oder verlangsamt werden darf. Der betroffene Mobilfunkanbieter sieht dies in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, um Kapazitäten in ausgelasteten Funkzellen zu steuern. Die Bundesnetzagentur hatte angeordnet, dass diese Klausel nicht umgesetzt werden darf und damit faktisch einen Riegel vor entsprechende Maßnahmen gegen Heavy User geschoben.
In der Vorinstanz hatte sich die Bundesnetzagentur noch durchgesetzt: Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Position der Behörde bestätigt. Das OVG änderte diese Entscheidung nun (Az. 13 B 1232/25) und gab dem Anbieter im Eilverfahren Recht. Mit der geplanten Vorlage an den EuGH dürfte der Fall Signalwirkung für die Auslegung europäischer Vorgaben zur Gleichbehandlung von Internetverkehr und zu den Spielräumen der Netzbetreiber beim Umgang mit stark belasteten Mobilfunkzellen entfalten.