Wiener Linien kalkulieren: Jahreskarte vor nächstem Preissprung

08.10.2026


Für Fahrgäste der Wiener Linien zeichnen sich mit 1. Jänner 2027 weitere Mehrkosten ab. Das Verkehrsunternehmen wird seine Tarife zu Jahresbeginn erneut anpassen und sich dabei – wie bereits angekündigt – am Verbraucherpreisindex (VPI) orientieren. Die konkrete Höhe der Erhöhung steht zwar noch nicht fest, doch die jüngste Schnellschätzung der Statistik Austria zur Inflation für September mit 3,6 Prozent liefert den zentralen Orientierungswert. Ein ähnliches Anpassungsausmaß nehmen auch ÖBB und der Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) vor, die ihre Ticketpreise Mitte Dezember im Schnitt um rund 3,5 Prozent anheben.

Auf Basis dieser Zahlen hat der „Kurier“ mögliche neue Preise durchgerechnet. Demnach könnte die gängigste Jahreskarte der Wiener Linien von aktuell 467 Euro auf 483 Euro steigen. Auch andere Produkte würden im Fall einer entsprechenden Valorisierung teurer: Ein Einzelfahrschein könnte statt 3,20 Euro künftig 3,30 Euro kosten, für die Monatskarte wären laut den Berechnungen 77,60 Euro statt derzeit 75 Euro fällig. Diese Beträge sind allerdings noch nicht fixiert, sondern spiegeln lediglich das wahrscheinliche Szenario bei einer Anhebung im Ausmaß der aktuellen Inflationsrate wider.

Die Wiener Linien verweisen darauf, dass die Detailausarbeitung der neuen Tarife noch läuft. Man werde – wie ÖBB und VOR – die Preise jährlich und am VPI orientiert anpassen, Detailinformationen sollten im Herbst folgen, heißt es gegenüber der Tageszeitung. Anders als bei der automatischen Valorisierung von Wasser-, Müll- und Kanalgebühren gibt es für Öffi-Tarife in Wien keine gesetzlich vorgegebene Berechnungsformel. Auch Mobilitätsstadträtin Ulli Sima nennt daher vorerst keine konkreten Zahlen und verweist auf das laufende Kalkulationsverfahren bei den Wiener Linien.

Die regelmäßigen Preisanpassungen markieren einen klaren Bruch mit der bisherigen Tarifpolitik der Stadt. Von 2012 bis Ende 2025 war die Jahresnetzkarte mit 365 Euro – einem Euro pro Tag – über 13 Jahre hinweg unverändert geblieben. Diese 365-Euro-Jahreskarte, ein Prestigeprojekt der damaligen rot-grünen Stadtregierung, wurde mit Jahresbeginn 2026 abgeschafft. Seither kostet die Jahreskarte 467 Euro, was einer prozentuellen Anhebung entspricht, die sich an der Verteuerung des bundesweiten Klimatickets orientiert. Parallel dazu wurde in Wien auf ein System jährlicher Valorisierungen umgestellt, das die Ticketpreise künftig enger an die allgemeine Teuerung koppelt.

Bei der Einführung der aktuellen Preisstruktur verwiesen Stadt und Wiener Linien darauf, dass die Jahreskarte inflationsbereinigt auch höher liegen könnte. Vor 2012 hatte ein Jahresticket 449 Euro gekostet; wäre die seit damals aufgelaufene Inflation vollständig eingepreist worden, müsste der Preis laut früheren Angaben der Verkehrsstadträtin bei über 500 Euro liegen. Mit der geplanten Anpassung an den jüngsten VPI-Wert folgt Wien nun einem Modell, das auch im Bahnfernverkehr üblich ist – mit dem Effekt, dass Öffi-Kosten für die Stadtbevölkerung regelmäßiger, dafür in kleineren Schritten steigen dürften.

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Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026


Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.