Union warnt vor falschen Erwartungen an „Nur Ja heißt Ja“ – unterstützt längere Verjährung

12.06.2026


Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.

Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.

Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.

Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.

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Hamburg investiert 1,2 Milliarden Euro in Neuaufstellung der BG Kliniken

12.06.2026


Die BG Kliniken und das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) treiben eine umfassende Neuordnung der stationären Versorgung in der Hansestadt voran. Kern des Vorhabens sind zwei Neubauten und eine deutlich engere Verzahnung beider Einrichtungen, insbesondere in der Behandlung von Schwerstverletzten. Grundlage bilden Absichtserklärungen, die von Senat, Bezirksvertretern und Klinikverantwortlichen unterzeichnet und im Hamburger Rathaus vorgestellt wurden. Insgesamt sollen mehr als 1,2 Milliarden Euro investiert werden, finanziert aus Mitteln der gesetzlichen Unfallversicherung.

Herzstück des Projekts ist ein neuer Standort des BG Klinikums Hamburg auf dem Campus des UKE in Eppendorf. Das Haus zur Versorgung von Schwerstverletzten wird baulich mit einem geplanten Erweiterungsbau des UKE verbunden. In diesem UKE-Neubau sind unter anderem ein Krebszentrum sowie eine erweiterte Notfallaufnahme vorgesehen. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) verweist auf die erwarteten Synergien: Es gelte, Spitzenmedizin so zu organisieren, dass sie zugleich medizinisch führend und wirtschaftlich tragfähig sei – ein Vorteil nicht nur für Hamburg, sondern für den gesamten norddeutschen Raum.

Parallel dazu soll der bestehende Standort des BG Klinikums in Hamburg-Bergedorf grundlegend neu ausgerichtet werden. In einem Neubau mit rund 350 Betten sind ein neues Querschnittgelähmten-Zentrum, Einrichtungen für die Frührehabilitation und weitere Reha-Angebote sowie ein sportmedizinisches Zentrum geplant. Der Standort soll sich auf die Versorgung von Menschen mit Rückenmarksverletzungen und auf fachübergreifende Rehabilitation konzentrieren. Ergänzt werden die Strukturen durch ein medizinisches Versorgungszentrum mit Notfallangeboten. Das dortige Luftrettungszentrum und die Rettungswache bleiben nach den bisherigen Plänen bestehen.

Politik und Klinikleitungen sehen in der Verdichtung der Angebote an den zwei Standorten eine Stärkung der regionalen Versorgungslandschaft. Die Gesundheitsversorgung im Hamburger Osten soll ausgebaut, gleichzeitig der Eppendorfer Campus als Knotenpunkt für Spitzenmedizin, Forschung, Lehre und Weiterbildung profiliert werden. Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal spricht von optimalen Bedingungen für Fächer wie Unfallchirurgie, Traumatologie und muskuloskelettale Medizin. Zusammen mit Ausbauschritten in umliegenden Häusern, etwa der Zentralen Notaufnahme des Agaplesion Bethesda Krankenhauses Bergedorf, entsteht ein Netz zusätzlicher Kapazitäten für die wachsende Bevölkerung der Metropolregion.