
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt vor der Justizministerkonferenz auf eine weitere Verschärfung des Sexualstrafrechts. Nach ihren Vorstellungen sollen sexuelle Handlungen nur dann als einvernehmlich gelten, wenn zuvor eine ausdrückliche Zustimmung erteilt wurde – nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“. Zugleich will sie die Verjährungsfrist bei Vergewaltigung deutlich ausweiten: Statt wie bisher nach fünf Jahren sollen entsprechende Taten erst nach 20 Jahren verjähren. Eine fünfjährige Frist sei „zu kurz“, sagte Hubig und verwies darauf, dass bei vergleichbar schweren Verbrechen bereits heute deutlich längere Verjährungsfristen gelten.
Hubig knüpft damit an die Reform des Jahres 2016 an, als Deutschland das Prinzip „Nein heißt Nein“ eingeführt hatte. Seitdem ist jede sexuelle Handlung strafbar, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person vorgenommen wird – unabhängig davon, ob sich das Opfer körperlich gewehrt oder ob der Täter Gewalt angewendet hat. Vor der Reform war eine Vergewaltigung rechtlich in der Regel erst dann gegeben, wenn der Wille des Opfers mit Gewalt oder Gewaltandrohung gebrochen oder dessen Schutzlosigkeit ausgenutzt wurde. Nach Ansicht der Ministerin ist nun „die Zeit reif für den nächsten Schritt“, um die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter zu schützen, insbesondere in Situationen, in denen Betroffene etwa in einer Schockstarre kein klares „Nein“ äußern können.
Rückhalt für die geplante Verlängerung der Verjährungsfrist kommt aus der Union. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings (CDU), betonte, viele Betroffene bräuchten Jahre oder sogar Jahrzehnte, bevor sie in der Lage seien, eine Anzeige zu erstatten. Eine längere Frist würde ihnen den nötigen Raum geben, diesen Schritt zu gehen. Zugleich hält Krings eine weitere Verschärfung in Richtung eines strikten „Nur Ja heißt Ja“-Konsensprinzips für problematisch. Die Beweisschwierigkeiten blieben auch bei einer neuen Regelung bestehen, argumentiert er: Sexuelle Übergriffe fänden nahezu ausnahmslos ohne Zeugen statt, und die Frage, ob ein „Nein“ erkennbar gewesen sei oder ob ein ausdrückliches „Ja“ eingeholt wurde, ändere strukturell wenig an der Beweislage in Ermittlungsverfahren und vor Gericht.
Politisch ist Hubigs Vorstoß in Berlin nicht neu. Die Grünen hatten im Bundestag bereits ein Modell vorgeschlagen, das stärker auf ausdrückliche Zustimmung abstellt. SPD-Abgeordnete zeigten sich offen, Vertreter von Union und AfD reagierten dagegen skeptisch; der Entwurf wurde in die Ausschüsse überwiesen. Hubig verweist zudem darauf, dass viele europäische Staaten bereits ähnliche Konsenslösungen eingeführt hätten und diese dort funktionierten. In Deutschland dürfte die Debatte nun an Schärfe gewinnen: Während die längere Verjährungsfrist parteiübergreifend Chancen auf Zustimmung hat, ist offen, ob sich ein umfassendes „Nur Ja heißt Ja“-Prinzip im Sexualstrafrecht politisch durchsetzen lässt.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat den Festakt zum Tag der Deutschen Einheit in Bremen für eine eindringliche Warnung vor der Gefährdung der Demokratie genutzt. In seiner voraussichtlich letzten großen Rede zu diesem Anlass sprach er von einer angefochtenen demokratischen Ordnung und mahnte, radikale Kräfte entschieden abzuwehren. Angesichts wachsender Erfolge populistischer und extremistischer Parteien sieht Steinmeier nicht nur Freiheit und Demokratie, sondern auch die innere Einheit des Landes unter Druck.
Steinmeier verwies darauf, dass inzwischen „ein Viertel und mehr“ der Wähler mit ihrer Entscheidung deutlich machten, dass sie sich von wichtigen Grundentscheidungen der Bundesrepublik abwenden. Diese Entwicklung werde begleitet von „unerträglicher politischer Demagogie“, in der Menschen verhöhnt und bedroht würden. Die Diskreditierung demokratischer Verfahren, die Radikalisierung der Öffentlichkeit und die Diffamierung des Kompromisses seien Warnsignale, die man nicht ignorieren dürfe. Populistische Parteien aller Couleur destabilisierten die parlamentarische Demokratie, sagte er.
Deutliche Kritik übte der Bundespräsident an der Rolle der sozialen Medien. Eine „Flut der Manipulationen und der Lügen“ trage zur „schrillen Emotionalisierung“ des politischen Diskurses bei und befeuere extremistische Tendenzen. Steinmeier forderte, die demokratische Streitkultur zu verteidigen und den Kompromiss wieder als Stärke zu begreifen. Ob die Demokratie in Deutschland einer Entwicklung ähnlich der Weimarer Republik entgegengehe, sei nicht entschieden – man habe es „in der Hand“.
Zugleich erinnerte Steinmeier an die historischen Grundlagen des Feiertags. Vor 36 Jahren sei mit der deutschen Wiedervereinigung eine „tiefe Wunde“ geheilt worden, die das Land zuvor über Jahrzehnte in einem „unnatürlichen Zustand der inneren Spaltung“ gehalten habe. Der Tag der Deutschen Einheit sei Anlass, die erste friedliche Revolution für Freiheit und Demokratie in Deutschland und ihre Protagonisten im Gedächtnis zu behalten. Die Errungenschaften der Einheit dürften von aktuellen Krisen nicht überdeckt werden, mahnte Steinmeier, und rief die Bürger dazu auf, sich aktiv für die liberale Demokratie einzusetzen. Er zeigte sich überzeugt, dass diese den aktuellen Belastungen standhalten könne: „Wir sind so viel stärker, als wir glauben.“