
In den sogenannten Sugus-Häusern im Zürcher Kreis 5 verschiebt sich die Mieterschaft – und mit ihr die Kostenstruktur. Nach einer Massenkündigung von 105 Mietparteien zahlen heute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einen Teil der deutlich höheren Mieten. Recherchen von SRF und Angaben der Asylorganisation Zürich (AOZ) zeigen: Fünf Personen aus dem Asylbereich leben inzwischen in den Liegenschaften der Intuiva AG, drei davon in einer 4,5‑Zimmer-Wohnung, in der jedes Zimmer mit 1’200 Franken brutto pro Monat zu Buche schlägt. Insgesamt summiert sich die Miete dort auf 3’600 Franken – rund doppelt so viel wie vor den Kündigungen für die gesamte Wohnung.
Die drei vorläufig aufgenommenen Männer aus Afghanistan und Äthiopien bewohnen je ein Einzelzimmer und teilen sich Küche und Bad. Laut AOZ haben sie die Zimmer selber auf dem Markt gefunden und die Mietverträge erst im Anschluss der Organisation vorgelegt. Die Vermietungsstruktur ist mehrstufig: Eigentümerin Intuiva AG vermietet nicht direkt, sondern über eine Firma für Kurzzeitvermietungen, die wiederum an einen einzelnen Mann untervermietet. Die AOZ übernimmt im Rahmen ihrer regulären Unterstützung den Maximalbetrag von 1’200 Franken pro Person und Monat, verweist dabei aber auf fehlende gesetzliche Grundlagen, um bestimmte Eigentümerinnen pauschal von neuen Mietverträgen auszuschliessen. Ein solcher Ausschluss würde laut AOZ die ohnehin schwierige Wohnungssuche für Personen im Sozialhilfebereich zusätzlich erschweren.
Die Häuser geraten seit Ende 2024 verstärkt in die Schlagzeilen. Die Intuiva-Alleinverwaltungsrätin und Erbin von drei der neun Häuser, Regina Bachmann, hatte eine Totalsanierung angekündigt und allen 105 Mietparteien gekündigt. Die Schlichtungsbehörde erachtete die Leerkündigungen als missbräuchlich, worauf die Eigentümerin klagte. Das Mietgericht trat auf diese Klage nicht ein, der Fall liegt inzwischen beim Obergericht und ist damit weiter offen. Trotz des hängigen Verfahrens sind rund zwei Drittel der ursprünglichen Mieterschaft ausgezogen. Ein Teil der frei gewordenen Wohnungen wird mittlerweile über Plattformen wie Airbnb oder über Kurzzeitmodelle vermietet, was höhere Einnahmen ermöglicht als klassische Langzeitmietverhältnisse.
Für die verbleibenden Bewohnenden haben sich die Rahmenbedingungen spürbar verändert. Neben den steigenden Mieten berichten sie von zunehmendem Lärm durch Kurzzeitgäste und von Sicherheitsproblemen. In den vergangenen Monaten kam es laut Mieterberichten zu Einbrüchen im Keller; eine Bewohnerin schildert eine eingeschlagene Wohnungstür, die sie im Untergeschoss gefunden habe. Sie erzählt zudem von einem Vorfall mit einer Frau mit blutunterlaufenen Augen, bei dem sie häusliche Gewalt vermutete und die Polizei alarmierte. Während das Obergericht noch über die Missbräuchlichkeit der Massenkündigungen entscheidet, illustriert die aktuelle Belegung der Sugus-Häuser, wie eng Mietrecht, Eigentümerstrategie und Sozialpolitik in einem angespannten städtischen Wohnungsmarkt miteinander verflochten sind.

Der hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) hat eine Neujustierung des Umgangs mit der AfD im Bundestag gefordert und damit eine innerparteiliche wie parlamentarische Grundsatzdebatte angestoßen. In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ plädierte der CDU-Politiker dafür, der AfD die ihr nach dem üblichen Verteilungsschlüssel zustehenden Vorsitzendenposten in den Fachausschüssen des Bundestags nicht länger zu verwehren. „Die Partei ist gewählt, und so sollte man mit ihr auch umgehen“, sagte Rhein und verwies darauf, dass die AfD im hessischen Landtag und in anderen Länderparlamenten bereits Ausschussvorsitze innehat.
Im Bundestag verfügt die AfD wie die anderen Fraktionen über ein Vorschlagsrecht für bestimmte Ausschussvorsitze. Bisher scheiterte sie jedoch regelmäßig daran, dass ihre Kandidatinnen und Kandidaten bei den Wahlen in den Ausschüssen nicht die Unterstützung der Abgeordneten der übrigen Parteien erhielten und damit die nötigen Mehrheiten verfehlten. Eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion vor dem Bundesverfassungsgericht blieb im September 2024 ohne Erfolg; Karlsruhe sah keinen Anlass, in das Verfahren der Ausschussbesetzungen einzugreifen. Politisch aber gewinnt die Frage durch Rheins Vorstoß neue Brisanz.
Rhein grenzt sich zugleich von einer inhaltlichen Annäherung an die AfD ab und lehnt ein Verbotsverfahren gegen die Partei ab. Er halte das vielzitierte Bild einer „Brandmauer“ für falsch, betonte der CDU-Landeschef. Für die Union gelte: „Wir grenzen uns klar von der AfD ab, aber wir grenzen die Partei nicht aus.“ Das müsse sich auch in der Parlamentsarbeit widerspiegeln. Anstelle juristischer Schritte warb Rhein dafür, die AfD politisch zu stellen: Die CDU müsse den Wählerinnen und Wählern „ein besseres Angebot machen“ und die „Deutungshoheit über die Alltagsfragen“ zurückgewinnen. Eine Zusammenarbeit mit der AfD setze aus seiner Sicht eine „Politik der klaren roten Linien“ voraus.
Die AfD bewertet die Äußerungen des hessischen Regierungschefs als Signal eines sich abzeichnenden Kurswechsels in der Union. Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, sprach gegenüber der Nachrichtenagentur AFP von einem „überfälligen“ Schritt und einem Zeichen für ein „generelles Umdenken in der CDU“. Die Forderung nach Ausschussvorsitzen sei „nur der erste Schritt – weitere werden folgen“, prognostizierte Baumann. Angesichts jüngster Wahlergebnisse sehe er die Union unter Druck, ihre bisherige Ausgrenzungsstrategie zu überdenken. Koalitionsfraktionen im Bundestag wiesen einen von Rhein geforderten Kurswechsel allerdings zurück und halten bislang an der Linie fest, AfD-Kandidaten für Ausschussvorsitze nicht zu unterstützen.
In den Fachausschüssen des Bundestags wird ein Großteil der inhaltlichen Gesetzgebungsarbeit vorbereitet. Die Vorsitzenden spielen eine zentrale Rolle bei der Organisation der Beratungen und der Tagesordnungsgestaltung. Die Verteilung dieser Schlüsselpositionen erfolgt nach einem festgelegten Schlüssel zwischen den Fraktionen, doch bleibt die tatsächliche Besetzung an die Wahl durch die Ausschussmitglieder gebunden. Vor diesem Hintergrund berührt die von Rhein angestoßene Debatte nicht nur die Machtbalance zwischen den Fraktionen, sondern auch die Frage, wie das Parlament mit Parteien umgeht, die zwar demokratisch gewählt sind, von großen Teilen des Hauses aber weiterhin klar abgelehnt werden.