Strategische Kontinuität: Zattoo ernennt Tina Rodriguez zur CEO ad interim

12.03.2026


Der Verwaltungsrat des Schweizer TV-Streaming-Anbieters Zattoo hat Tina Rodriguez per 1. April 2026 zur CEO ad interim ernannt. Sie folgt auf Roger Elsener, der das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlässt, um die Position des Direktors des Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) zu übernehmen. Mit dieser Ernennung aus den eigenen Reihen stellt Zattoo sicher, dass die eingeschlagene Unternehmensstrategie konsequent weitergeführt wird.

Roger Elsener war seit Oktober 2024 CEO von Zattoo und setzte in dieser Zeit wichtige strategische Impulse. Unter seiner Leitung stärkte das Unternehmen seine Marktposition durch neue Partnerschaften und Wachstumsinitiativen. Dazu zählen Kooperationen im Ad Sales mit HBO Max und Paramount+, neue Plattformpartner wie Digitec Galaxus, Waoo, Kabelnoord und WWZ sowie die Integration der Mediatheken von ARD und ZDF. Elsener dankte dem Verwaltungsrat und den Kollegen für das entgegengebrachte Vertrauen und verwies auf die einmalige berufliche Chance beim SRF.

Bei SRF folgt der 47-jährige Elsener ab 1. Mai 2026 auf Nathalie Wappler, die im September 2025 ihren Rücktritt angekündigt hatte. Der Verwaltungsrat der SRG wählte Elsener einstimmig auf Vorschlag des Regionalvorstands SRG Deutschschweiz. SRG-Generaldirektorin Susanne Wille bezeichnete Elsener als erfahrenen Medienmanager und Digitalexperten, der den digitalen Wandel von SRF konsequent fortsetzen werde.

Mit Tina Rodriguez übernimmt eine erfahrene internationale Managerin die operative Führung bei Zattoo. Sie ist seit Januar 2026 als Chief Consumer Officer bei Zattoo tätig und verantwortet das Direct-to-Consumer-Geschäft sowie Corporate Communications. Zuvor war sie in leitenden Funktionen bei Liberty Global, Sunrise, UPC Schweiz, Unity Media und weiteren Unternehmen tätig. Rodriguez betonte, dass Kundenzufriedenheit, Partnerschaften und die Mitarbeitenden zentrale Grundlagen für den zukünftigen Erfolg von Zattoo sind. Der Verwaltungsrat würdigte die Arbeit des scheidenden CEO und setzt gleichzeitig auf Kontinuität durch die interne Nachfolge.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.