
Die Europäische Schule in Frankfurt soll nach jahrelanger Suche in die bisherige Zentrale der Deutschen Bundesbank umziehen. Frankfurts Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) bezeichnet das Gebäude als hervorragend geeignet und verweist darauf, dass die Fläche städtebaulich bereits als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen ist – unter anderem für Schulen. Damit zeichnet sich eine Lösung für einen Konflikt ab, der die Stadt seit mehr als 15 Jahren beschäftigt und auf europäischer Ebene zunehmend für Unmut gesorgt hatte.
Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, die sich wiederholt für eine stabile Perspektive der Europäischen Schule eingesetzt hat, begrüßt die Entscheidung. Sie spricht von einer „vielversprechenden Lösung für den künftigen Standort“ und drängt auf Tempo bei den lokalen Behörden, damit das neue Schulgelände möglichst schnell genutzt werden kann. Die Stadt Frankfurt ist seit der Ansiedlung der EZB im Jahr 2002 verpflichtet, ein Grundstück für die Europäische Schule bereitzustellen, erfüllte diese Zusage bislang aber nur über ein Provisorium mit stetig wachsenden Containerbauten im Stadtteil Niederursel.
Mit dem Bundesbank-Gelände im Stadtteil Bockenheim würde die Schule nun einen Standort erhalten, der viele bisherige Probleme adressiert: ausreichend Platz, vorhandene Infrastruktur und bestehendes Baurecht. Zuvor waren Standortvorschläge an der Heerstraße, am Kaiserlei, auf den Mainwasen und zuletzt am Festplatz am Ratsweg immer wieder am Widerstand vor Ort gescheitert. Die mögliche Nutzung des Bundesbank-Areals entschärft zugleich andere lokale Konflikte – insbesondere um den Festplatz am Ratsweg, der als Austragungsort für die Dippemess damit aus der Debatte herausfällt.
Die Entscheidung der Bundesbank, ihre alte Frankfurter Zentrale für die Schule freizugeben, hat auch eine symbolische Dimension. Urbanistisch verliert das Institut seine bisherige, weithin sichtbare Zentrale und tritt damit städtebaulich in den Hintergrund, während die Europäische Zentralbank längst die Hauptverantwortung für die europäische Geldpolitik trägt. Hinter der nun als Chance präsentierten Neuordnung steht ein grundlegender Rollenwandel der Bundesbank im Eurosystem – zugleich eröffnet er der Stadt Frankfurt die Möglichkeit, eine lang offene europapolitische Verpflichtung zu erfüllen.
Konkrete Fragen bleiben dennoch offen. Kaufpreis, architektonischer Wettbewerb und detaillierte Planung sind noch zu klären; bis ein Umzug tatsächlich stattfinden kann, dürften mehrere Jahre vergehen. Politisch stärkt der Vorschlag zunächst Oberbürgermeister Josef, der die Gespräche mit Bundesbank und EZB weitgehend selbst geführt hat. Im Frankfurter Römer dürfte das Vorgehen nicht überall auf Zustimmung stoßen, doch in der Standortfrage zeichnet sich erstmals eine realistisch umsetzbare Lösung ab – nach nahezu zwei Jahrzehnten Suche ein deutlicher Bruch mit der bisherigen Endlosschleife.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.