
Nahezu alkoholfreie Getränke dürfen nicht mit geschützten Spirituosen-Bezeichnungen wie „Rum“, „Gin“ oder „Whiskey“ vermarktet werden. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg bestätigte damit ein vorangegangenes Urteil des Landgerichts und gab einem Verband der Spirituosenindustrie in zweiter Instanz vollumfänglich Recht. Im Kern folgt das Gericht der Linie des Europäischen Gerichtshofs, wonach Bezeichnungen für Spirituosen nur für Produkte zulässig sind, die die strengen Anforderungen der EU‑Spirituosenverordnung erfüllen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Start-up, das in Deutschland Getränke mit einem Alkoholgehalt von rund 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vertreibt. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“. In den Produktbeschreibungen war zudem von einer „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose die Rede. Ein als „This is not Whiskey“ bezeichnetes Produkt trug zusätzlich den Hinweis „American Malt“.
Der klagende Branchenverband sah darin einen Verstoß gegen Wettbewerbsrecht und machte Unterlassungsansprüche wegen Missachtung der EU‑Spirituosenverordnung geltend. Das Landgericht Hamburg hatte der Klage bereits im Juli des Vorjahres teilweise stattgegeben. Der 3. Zivilsenat des OLG schloss sich nun dieser Sichtweise an und ging noch darüber hinaus: Die Bezeichnung „American Malt“ wurde explizit als unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey bewertet und ebenfalls untersagt.
Mit seiner Entscheidung zieht das Oberlandesgericht eine klare Grenze für die Vermarktung alkoholarmer und nahezu alkoholfreier Alternativprodukte. Geschützte Spirituosen-Namen und entsprechende Anklänge dürfen demnach nicht genutzt werden, wenn die Getränke nicht den definierten Produktkategorien der EU‑Verordnung entsprechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde zugelassen. Damit bleibt die Möglichkeit einer höchstrichterlichen Klärung der Reichweite der Schutzvorschriften für Spirituosenbezeichnungen bestehen.

An der Autobahn A73 im Landkreis Coburg beginnt in Kürze ein größeres Infrastrukturprojekt des Bundes. Nahe der Ortschaft Drossenhausen, nur wenige Kilometer von der Grenze zwischen Bayern und Thüringen entfernt, entsteht eine neue Tank- und Rastanlage. Die ersten Bauarbeiten sind für April vorgesehen. Bauherr ist die Autobahn GmbH des Bundes, die das Vorhaben als Antwort auf eine bestehende Versorgungslücke auf dieser wichtigen Nord-Süd-Achse einordnet.
Nach Angaben der Autobahn GmbH gibt es auf dem mehr als 140 Kilometer langen Abschnitt der A73 zwischen der Landesgrenze im Norden und der Tank- und Rastanlage Feucht an der A9 im Süden bislang keine weitere Raststätte mit Tankstelle. Das Bundesfernstraßengesetz schreibt jedoch vor, dass Tank- und Rastanlagen in Abständen von 50 bis 80 Kilometern zur Verfügung stehen müssen. Mit der neuen Anlage soll dieser gesetzliche Standard auf dem betroffenen Abschnitt wieder erfüllt werden.
Die Planung sieht vor, in Fahrtrichtung Suhl eine voll ausgestattete Tank- und Rastanlage zu errichten, während auf der Gegenseite in Richtung Nürnberg ein Parkplatz mit Toilettengebäude entsteht. Beide Seiten sollen über eine Brücke miteinander verbunden werden. Insgesamt sind 87 Stellplätze für Pkw und 48 für Lastwagen vorgesehen, ergänzt um Flächen für Busse, Fahrzeuge mit Anhänger sowie für Groß- und Schwertransporte. Die Autobahn GmbH beziffert die geschätzten Baukosten auf 30,1 Millionen Euro. Gebaut wird nach eigenen Angaben ausschließlich auf bundeseigenen Flächen, zusätzlicher privater Flächenerwerb ist nicht nötig.
In der Region war das Projekt über Jahre umstritten. Besonders Naturschützer und lokale Initiativen warnten vor möglichen negativen Folgen für Umwelt und Landschaft. Nach Erteilung des Baurechts ist der organisierte Widerstand allerdings beendet worden. Mit dem jetzt anstehenden Baubeginn setzt der Bund das Vorhaben nun um, das sowohl die Versorgung der Autofahrer als auch die Logistik auf der A73 langfristig verbessern soll.