
Die Sozialdemokratische Partei Österreichs (SPÖ) geht von einem erfolgreichen Bundesparteitag am kommenden Samstag aus. Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim berichtete am Donnerstag in einer Pressekonferenz, dass das Interesse an der Veranstaltung noch nie so groß gewesen sei. Erwartet werden 1.200 bis 1.300 Teilnehmer in der Wiener Messe, was etwa der doppelten Anzahl im Vergleich zum letzten Parteitag entspricht. Seltenheim geht davon aus, dass die meisten Landesparteivorsitzenden anwesend sein werden, mit Ausnahme von Burgenlands Hans Peter Doskozil, der sich entschuldigt hat.
Die Tatsache, dass nur noch vier Landesvorsitzende für die Spitzengremien kandidieren, wertet Seltenheim nicht als Ausdruck fehlender Geschlossenheit. Er betonte, dass Landeschefs auch ohne formelle Funktion im Bund an Sitzungen teilnehmen könnten und dass die Entsendung anderer Vertreter der Bundesländer in Präsidium und Vorstand schon immer üblich gewesen sei. Diese Aussage erfolgte vor dem Hintergrund interner Diskussionen über die Struktur der Parteiführung.
Für Parteichef Andreas Babler erwartet sich der Bundesgeschäftsführer ein "gutes Ergebnis" bei der anstehenden Wiederwahl. Genauere Prognosen wollte Seltenheim nicht abgeben, wobei er scherzhaft anmerkte, für Tipp-Spiele sei er allenfalls bei der Fußball-WM zu haben. Gleichzeitig gestand er ein, dass die derzeitigen Umfrageergebnisse für die SPÖ nicht zufriedenstellend seien. Seltenheim führt dies vor allem auf allgemeine Unzufriedenheit angesichts der diversen Krisen der vergangenen Jahre zurück. Von der Basis habe er die Rückmeldung erhalten, dass die SPÖ geschlossen agieren müsse, um die Erfolge der Regierungsarbeit angemessen darstellen zu können.
Anlass für die Pressekonferenz war eine Bilanz über ein Jahr SPÖ-Regierungsarbeit. Seltenheim gab seiner Partei ein überragendes Zeugnis und verwies auf Maßnahmen wie die soziale gerechte Budgetsanierung, die Dämpfung der Teuerung und die Ankurbelung der Konjunktur. Er betonte, dass diese Erfolge ohne die SPÖ undenkbar gewesen wären. Besonders hervorgehoben wurden Initiativen im Wohnsektor und zur Preisdämpfung. Die Partei positioniert sich damit optimistisch für den anstehenden Parteitag, trotz der aktuellen umfragepolitischen Herausforderungen.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.