
Bei den Zürcher Stadtratswahlen zeichnet sich ein deutlicher Wandel in der Zusammensetzung der Stadtregierung ab. Die Grünen konnten mit Balthasar Glättli einen dritten Sitz erobern und nehmen diesen der FDP weg, die damit nur noch mit einem Sitz vertreten ist. Die SP verteidigte hingegen ihre vier Sitze problemlos, während die GLP ihren einzigen Sitz behielt. Dieser Machtwechsel markiert eine signifikante Verschiebung im politischen Gefüge der größten Schweizer Stadt.
Die FDP musste einen herben Verlust hinnehmen, da ihr Kandidat Përparim Avdili mit 47.372 Stimmen den Einzug in den Stadtrat verpasste. Damit konnte der Sitz des nicht mehr antretenden Filippo Leutenegger nicht gehalten werden. Der verbleibende FDP-Vertreter Michael Baumer erzielte 52.644 Stimmen und bezeichnete das Ergebnis als "bitter", da es nicht für beide Kandidaten gereicht habe. Die FDP ist nun zum ersten Mal seit 1992 nur noch mit einem Sitz in der Stadtregierung vertreten.
Balthasar Glättli sicherte sich mit 54.889 Stimmen den Wahlerfolg für die Grünen und kündigte an, "grüne Akzente" im Zürcher Stadtrat setzen zu wollen. Seine Parteikollegen Daniel Leupi (63.961 Stimmen) und Karin Rykart (58.450 Stimmen) schafften die Wiederwahl ebenfalls. Auf Seiten der SP landete die neue Kandidatin Céline Widmer mit 61.817 Stimmen auf dem dritten Platz, gefolgt von der bisherigen Stadträtin Simone Brander (61.512 Stimmen). Tobias Langenegger verteidigte den vierten SP-Sitz mit 55.352 Stimmen.
Parallel zu den Stadtratswahlen zeichnet sich im Rennen um das Zürcher Stadtpräsidium ein klares Bild ab. Raphael Golta von der SP erreichte das beste Resultat aller Stadtratskandidierenden und führt im Wettbewerb um die Nachfolge der abtretenden Corine Mauch. Zwar verpasste er das absolute Mehr im ersten Wahlgang, doch an seiner Wahl im zweiten Durchgang wird kaum gezweifelt. Die Wahlbeteiligung lag bei 52,7 Prozent, was eine rege Teilnahme der Zürcher Bevölkerung an diesem politischen Entscheid widerspiegelt.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.