Korruptionsskandal im KVR: Staatsanwaltschaft will 850.000 Euro abschöpfen

12.06.2026


Der Korruptionsskandal in der Münchner Ausländerbehörde zieht immer weitere Kreise. Die Staatsanwaltschaft München I hat eine zweite Anklage im Zusammenhang mit mutmaßlich illegal erteilten Aufenthaltsgenehmigungen erhoben. Im Mittelpunkt steht eine ehemalige Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats (KVR), die für die Ausländerbehörde tätig war, sowie zwei weitere Männer. Die Ermittler sprechen von einem bandenmäßig organisierten System, mit dem ausländischen Staatsangehörigen gegen Bezahlung ein rechtswidriger Aufenthalt in Deutschland ermöglicht worden sein soll.

Der 36 Jahre alten Ex-Beschäftigten der Behörde wird Bestechlichkeit in 85 Fällen vorgeworfen. In Tateinheit soll sie gewerbs- und bandenmäßig Ausländer eingeschleust haben; in einem Großteil der Fälle kommt nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Verdacht gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung hinzu. Die Frau soll Aufenthaltsgenehmigungen und sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorlagen. Profitiert haben sollen vor allem vietnamesische Staatsangehörige.

Die beiden mitangeklagten Männer im Alter von 31 und 34 Jahren sollen laut Anklage gewerbs- und bandenmäßig Ausländer eingeschleust und Beihilfe zur Bestechlichkeit geleistet haben. Gegen einen der beiden besteht zusätzlich der Verdacht der gewerbs- und bandenmäßigen Urkundenfälschung. Nach Darstellung der Ermittler sollen vietnamesische Antragsteller für die unrechtmäßigen Aufenthaltstitel jeweils Geldbeträge im fünfstelligen Bereich gezahlt haben. Insgesamt will die Staatsanwaltschaft im anstehenden Prozess mindestens 850.000 Euro bei den Beschuldigten abschöpfen.

Bereits bei einer früheren Razzia stellten die Ermittler rund 100.000 Euro Bargeld sowie etwa 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber sicher. Die neue Anklage reiht sich in einen größeren Tatkomplex ein: In einem ersten Verfahren waren im Januar zwei ehemalige städtische Mitarbeiter rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter erhielt unter anderem wegen Bestechung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Mit der nun erhobenen Anklage rückt die Frage stärker in den Fokus, in welchem Ausmaß behördeninterne Kontrollmechanismen versagt haben – und wie die Stadt künftig verhindern will, dass Aufenthaltstitel zur Ware auf einem illegalen Markt werden.

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Antisemitismus-Debatte nach ZDF-Sendung: Anwalt spricht von „Falschbehauptung des Innenministers“

08.10.2026


Die Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp geht juristisch gegen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor. Eralp und ihr Berliner Landesverband haben nach Angaben ihres Rechtsbeistands Strafanzeige beziehungsweise Strafantrag gegen den Minister gestellt. Hintergrund ist eine Passage in der ZDF-Talkshow „Maybrit Illner“, in der sich die Moderatorin versprochen und Eralp in einem Satz fälschlich als Antisemitin bezeichnet hatte, bevor sie sich sofort korrigierte. Dobrindt kommentierte diese Szene mit den Worten „Na doch“.

Aus Sicht des von Eralp mandatierten Anwalts Jasper Prigge macht sich der Minister damit den Versprecher der Moderatorin zu eigen. In einem Schriftsatz, der mehreren Medien vorliegt, heißt es, Dobrindt stelle durch seine Einlassung eine Tatsachenbehauptung auf, die den Tatbestand der üblen Nachrede erfülle. Zudem liege eine Beleidigung vor, weil die Bezeichnung als Antisemitin „in erheblichem Maße ehrabträglich“ sei. Eralp habe sich nach Darstellung ihres Anwalts selbst nie in einer Weise geäußert, die als antisemitisch zu bezeichnen wäre, vielmehr trete sie öffentlich für den Schutz jüdischen Lebens ein.

Der Anwalt spricht von einer „Falschbehauptung des Innenministers“. Die Äußerung im Fernsehen sei geeignet, das öffentliche Wirken der Berliner Spitzenpolitikerin erheblich zu erschweren. In dem Schriftsatz wird darauf verwiesen, dass die Verbreitung des Eindrucks, Eralp würde selbst sagen, sie sei Antisemitin, ihre Integrität als politische Amtsträgerin infrage stellen und damit auch Auswirkungen auf politische Prozesse in Berlin haben könne. Eralp ist Spitzenkandidatin der Linken für das Rote Rathaus.

Die Auseinandersetzung hatte sich in der ZDF-Sendung an einem Schlagabtausch zwischen Dobrindt und der Linken-Bundestagsfraktionschefin Heidi Reichinnek entzündet. Während der Debatte unterlief Moderatorin Maybrit Illner der Versprecher, sie korrigierte sich jedoch unmittelbar mit dem Hinweis, Eralp sei „keine Antisemitin“. Dobrindts anschließender Kommentar bildet nun den Kern des juristischen Streits. Zu möglichen weiteren Schritten der Strafverfolgungsbehörden und einer Reaktion des Bundesinnenministers lagen zunächst keine näheren Angaben vor.