KI-gestützte Simulation: Wie Klimawandel Europas Wälder bis 2100 verändert

10.03.2026


Eine neue internationale Studie unter Leitung der Technischen Universität München (TUM) prognostiziert deutlich zunehmende Waldschäden in Europa bis zum Jahr 2100. Selbst im optimistischsten Szenario einer Erwärmung von knapp unter zwei Grad Celsius erwarten die Forschenden einen Anstieg der jährlich geschädigten Waldfläche von derzeit etwa 180.000 auf rund 216.000 Hektar. Im pessimistischsten Fall mit einer Erderwärmung von etwas mehr als vier Grad Celsius könnte sich die geschädigte Fläche sogar mehr als verdoppeln und bis zu 370.000 Hektar jährlich erreichen.

Das Forschungsteam um Rupert Seidl, Professor für Ökosystemdynamik und Waldmanagement an der TUM, hat erstmals flächendeckend berechnet, wie Waldbrände, Stürme und Borkenkäferbefall Europas Wälder in den kommenden Jahrzehnten verändern könnten. Die im Fachmagazin "Science" veröffentlichte Studie basiert auf Waldsimulationen für 13.000 Orte in Europa, die mit Satellitendaten zu Waldstörungen kombiniert wurden. Als Vergleichsperiode dienten die Jahre 1986 bis 2020, in denen bereits ungewöhnlich viele Waldschäden auftraten.

Die regionalen Auswirkungen unterscheiden sich deutlich: Wälder in West- und Südeuropa werden laut der Studie am stärksten unter den neuen Klimabedingungen leiden, die vor allem das Auftreten und die Ausbreitung von Waldbränden begünstigen. In Mitteleuropa, wo in den letzten Jahren bereits dramatische Schäden aufgetreten sind, werden weiterhin Stürme und Borkenkäfer die Hauptprobleme darstellen. Auch Österreich ist betroffen, insbesondere im Flach- und Hügelland sowie in Regionen wie dem Wald- und Mühlviertel oder dem Alpenvorland.

Die Studie hebt die Bedeutung dieser Störungen für Politik und Gesellschaft hervor, da sie beeinflussen, wie viel Kohlenstoff Wälder zukünftig speichern können, wie viel Nutzholz sie liefern und welche Arten in ihnen leben. Die Forschenden arbeiten mit einem KI-gestützten Simulationsmodell, das mit 135 Millionen Datenpunkten trainiert wurde und präzise Aussagen zu unterschiedlichen regionalen Entwicklungen ermöglicht. Die Ergebnisse zeigen, dass selbst bei Erreichung des Zwei-Grad-Ziels mit erhöhten Waldschäden zu rechnen ist.

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Mecklenburg-Vorpommerns Tourismusbranche bangt nach Aus für Bäderregelung

14.03.2026


Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.

Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.

Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.

Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.