
Die Entspannung an den Energiemärkten nach der Waffenruhe im Iran-Krieg hat am Mittwoch eine deutliche Korrektur bei deutschen Bioethanol-Werten ausgelöst. Aktien von Verbio sackten um mehr als 13 Prozent ab und führten damit die Verliererliste im SDax an. Papiere von Südzucker gaben um über 4 Prozent nach. Beide Titel hatten in den vergangenen Wochen stark von kriegsbedingt gestiegenen Öl- und Gaspreisen profitiert, die alternative Treibstoffe in den Fokus vieler Investoren gerückt hatten.
Mit dem Rückgang der Öl- und Gaspreise schwand nun ein wesentlicher Kurstreiber. Marktteilnehmer sprechen von klaren Gewinnmitnahmen nach einer zuvor außergewöhnlich starken Rally. Bei Verbio hatten die Aktien seit Beginn des Konflikts im Nahen Osten zeitweise mehr als 70 Prozent zugelegt und damit ein Drei-Jahres-Hoch erreicht. Südzucker war Ende März innerhalb von nur sechs Handelstagen um bis zu 37 Prozent nach oben geschnellt, begünstigt auch durch eine positive Studie der Barclays Bank.
Analysten verweisen darauf, dass der jüngste Aufschwung der beiden Papiere maßgeblich von steigenden Ethanolpreisen getragen war. Die geopolitisch bedingte Verteuerung von Öl und Gas hatte die Wettbewerbsfähigkeit von Bioethanol und Biosprit erhöht und entsprechende Anbieter an der Börse in den Vordergrund gerückt. Bei Südzucker kam zusätzlich eine kräftige Erholung der Zuckerpreise als stützender Faktor hinzu, während die Konzerntochter Cropenergies ähnlich wie Verbio in großem Umfang Bioethanol produziert.
Mit der nun eingetretenen Entspannung an den Energiemärkten zeigt sich, wie sensibel die Bewertung von Bioenergie-Unternehmen auf Veränderungen bei Rohstoffpreisen und geopolitischen Rahmenbedingungen reagiert. Die jüngste Schwächephase könnte aus Sicht von Portfolio-Managern eine Neubewertung des Sektors einleiten, nachdem die Papiere von Verbio und Südzucker in kurzer Zeit einen Großteil des positiven Umfelds eingepreist hatten. Ob die Korrektur eine Zwischenstation in einem längerfristigen Trend bleibt oder den Beginn eines nachhaltig ruhigeren Kursverlaufs markiert, hängt maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Energiepreise und der geopolitischen Lage ab.

Das Landgericht Ellwangen hat eine Klage gegen die irische Tochtergesellschaft des Meta-Konzerns abgewiesen und damit die Übermittlung von Facebook- und Instagram-Daten in die USA grundsätzlich gebilligt. Nach Auffassung der Kammer haben Nutzerinnen und Nutzer keinen rechtlichen Anspruch darauf, dass ihre personenbezogenen Daten ausschließlich innerhalb Europas gespeichert und verarbeitet werden. Grenzüberschreitende Datenflüsse seien für global konzipierte soziale Netzwerke technisch erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig, heißt es in dem Urteil mit dem Aktenzeichen 3 O 480/24.
Der Kläger hatte verlangt, Meta solle die Übertragung seiner Daten in die USA unterbinden und insbesondere eine mögliche Zugänglichkeit für US-Sicherheitsbehörden ausschließen. Zudem forderte er Schadenersatz wegen eines behaupteten Kontrollverlusts über seine personenbezogenen Informationen. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Suche nach anderen Nutzern in einem weltweiten Netzwerk setze zwingend einen internationalen Datenaustausch voraus, der gemäß Datenschutzgrundverordnung zur Erfüllung des mit Meta geschlossenen Nutzungsvertrags erforderlich sei.
Eine zentrale Rolle in der Begründung spielte der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum "EU-US Data Privacy Framework" vom 10. Juli 2023. Die Richter verwiesen darauf, dass dieser Beschluss verbindlich ein angemessenes Datenschutzniveau in den Vereinigten Staaten feststelle. Vor diesem Hintergrund bedürften Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA keiner gesonderten Genehmigung. Damit stützt das Gericht seine Entscheidung ausdrücklich auf den von Brüssel vorgegebenen Rechtsrahmen für transatlantische Datentransfers.
Auch den verlangten immateriellen Schadenersatz sprach das Landgericht Ellwangen dem Kläger nicht zu. Er habe einen konkreten Schaden nicht hinreichend darlegen können, urteilte die Kammer. Das Verfahren macht deutlich, welche Bedeutung der aktuelle EU-Rahmen für Datenübermittlungen in die USA in der gerichtlichen Praxis bereits hat – und dass Nutzer, die sich pauschal gegen die Speicherung und Verarbeitung ihrer Social-Media-Daten außerhalb Europas wenden, in Deutschland derzeit auf erhebliche rechtliche Hürden treffen.