
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis hat die strafrechtlichen Ermittlungen zum verheerenden Bar-Brand in Crans-Montana ausgeweitet. Am 5. März 2026 wurden fünf weitere Personen unter Untersuchung gestellt, wodurch sich die Gesamtzahl der Beschuldigten auf neun erhöht. Unter den neu hinzugekommenen Verdächtigen befindet sich der Gemeindepräsident von Crans-Montana, Nicolas Féraud, der seit 2017 im Amt ist und zuletzt im November 2024 wiedergewählt wurde.
Neben Féraud werden ein ehemaliger Gemeinderat, der für öffentliche Sicherheit zuständig war, ein früherer Brandschutz-Verantwortlicher und dessen Stellvertreter sowie ein Mitglied des aktuellen Teams für öffentliche Sicherheit ermittelt. Ihnen werden, ebenso wie den bereits zuvor Beschuldigten, fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last gelegt. Die französischen Eigentümer der Bar Le Constellation, der aktuelle Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde und sein Vorgänger gehören ebenfalls zu den neun Beschuldigten.
Der Brand brach in der Neujahrsnacht in der Bar Le Constellation im Zentrum des Schweizer Skiorts aus und forderte 41 Todesopfer. 115 weitere Personen wurden verletzt, viele davon mit schwersten Verbrennungen, die teilweise noch immer im Krankenhaus behandelt werden. Ermittler gehen davon aus, dass Feuerwerksfontänen, die an Flaschen befestigt und zu nahe an die mit Schaum verkleidete Decke gehalten wurden, die Katastrophe auslösten.
Die Staatsanwaltschaft ist damit beauftragt, die genauen Umstände des Brandes aufzuklären und zu prüfen, ob Sicherheitsvorschriften von den Bareigentümern und den Gemeindeverantwortlichen eingehalten wurden. Die Gemeinde hat eingeräumt, dass seit 2019 keine Brandschutzkontrollen in der Bar durchgeführt wurden, obwohl diese jährlich vorgeschrieben sind. Die Beschuldigten sollen im April vernommen werden, wobei für Nicolas Féraud der 13. April als Vernehmungstermin festgelegt wurde.

Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.
Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.
Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.
Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.