
Frankreich und Deutschland haben ihr Prestigeprojekt für einen gemeinsamen europäischen Kampfjet, den Système de combat aérien du futur (SCAF), offiziell gestoppt. Nach Angaben der Bundesregierung kamen Präsident Emmanuel Macron und Bundeskanzler Friedrich Merz zu der gemeinsamen Einschätzung, dass sich die beteiligten Unternehmen Airbus und Dassault Aviation nicht auf eine gemeinsame Linie für die Entwicklung eines Kampfflugzeugs einigen können. Beide Staats- und Regierungschefs "erkennen diese Realität an", hieß es aus Berlin. Merz habe Macron daher vorgeschlagen, die Arbeiten an einem gemeinsamen Flugzeug nicht weiterzuverfolgen.
Der Beschluss markiert das vorläufige Ende eines Projekts, das 2017 von Macron und der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel gestartet und 2019 von Spanien ergänzt worden war. Geplant war nicht nur ein neues Kampfflugzeug, sondern ein vernetztes System aus Jet und Drohnen, verbunden durch eine digitale Kommunikationsinfrastruktur – einen sogenannten "Combat Cloud". In den vergangenen Monaten war das Programm allerdings ins Stocken geraten, belastet durch Spannungen zwischen Paris und Berlin sowie durch Rivalitäten der federführenden Konzerne Airbus und Dassault. Bereits im Februar hatte Merz öffentlich Zweifel am Fortbestand des Vorhabens geäußert.
Auch der Élysée-Palast bestätigte, dass Macron und sein deutscher Amtskollege das Projekt aus demselben Grund aufgeben: Die Industrie sei nicht in der Lage gewesen, sich auf die Fortführung zu einigen. Damit zerbricht ein zentrales Symbol für eine vertiefte europäische Verteidigungskooperation in der Luftfahrt. Beobachter werten das Aus als Rückschlag für die Ambitionen Europas, seine Luftkampffähigkeiten gemeinsam weiterzuentwickeln und industrielle Schlüsseltechnologien im Verbund zu halten. Airbus und Dassault standen für eine Stellungnahme zunächst nicht zur Verfügung.
Die Entscheidung fällt nur zwei Tage vor der Eröffnung der Luftfahrtmesse ILA in Berlin, zu der auch Merz erwartet wird und bei der die großen Rüstungskonzerne des Sektors zusammenkommen. Die deutsche Regierung kündigte an, die Verteidigungsministerien in Paris und Berlin müssten nun einen gemeinsamen, "zeitgemäßen" Arbeitsplan für die industrielle Verteidigungskooperation ausarbeiten. Künftig solle man sich auf "einige realistische und relevante Projekte" konzentrieren, über die beim nächsten deutsch-französischen Ministerrat in Deutschland im Juni beraten werden soll. In Verteidigungskreisen heißt es, je schneller die Entscheidung zum SCAF-Ende umgesetzt werde, desto weniger Zeit gehe bei der Vorbereitung der nächsten Kooperationsphase verloren.

Apotheken in Deutschland erhalten deutlich mehr Handlungsspielraum: Der Bundesrat hat eine Reform der schwarz-roten Koalition passieren lassen, die die Rolle der Offizinen im Gesundheitswesen spürbar aufwertet. Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung zu stärken, Wartezeiten in Arztpraxen zu reduzieren und Prävention sowie Früherkennung auszubauen. Das Paket war zuvor bereits vom Bundestag beschlossen worden.
Kern der Reform ist ein erweitertes Leistungsangebot in Apotheken. Künftig sollen dort zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen möglich sein, etwa zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes oder Angeboten rund um das Rauchen. Apotheken können damit stärker als bisher in der Prävention ansetzen und Risiken identifizieren, bevor es zu manifesten Erkrankungen kommt.
Auch im Impfbereich werden die Kompetenzen ausgeweitet. Neben den bereits etablierten Grippe- und Corona-Impfungen dürfen Apotheken künftig alle Schutzimpfungen mit sogenannten Totimpfstoffen anbieten, darunter etwa Tetanus. Ergänzend werden Blutabnahmen erlaubt, etwa um Medikamentenwirkungen zu kontrollieren. Damit rücken Apotheken näher an klassische ärztliche Tätigkeitsfelder heran, ohne diese vollständig zu ersetzen.
Besonders sensibel ist die neue Möglichkeit, in eng begrenzten Fällen verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Verordnung abzugeben. Erlaubt ist künftig die einmalige Ausgabe der kleinsten Packungsgröße auf Selbstzahlerbasis, wenn ein Arzneimittel seit längerem eingenommen wird und die Fortführung der Therapie keinen Aufschub erlaubt. Die Regelung soll Versorgungslücken schließen, etwa wenn ein Rezept nicht rechtzeitig vorliegt, und bleibt zugleich strikt begrenzt, um Missbrauch zu vermeiden.