Deutscher Exportmotor stottert zu Jahresbeginn

10.03.2026


Die deutschen Exporte sind mit einem Rückschlag ins Jahr 2026 gestartet. Im Januar wurden Waren im Wert von 130,5 Milliarden Euro ausgeführt, ein Minus von 2,3 Prozent gegenüber dem starken Vormonat Dezember, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Damit fiel der Rückgang stärker aus als von Analysten erwartet, nachdem die Ausfuhren im Dezember noch um rund vier Prozent zugelegt hatten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Januar 2025 legten die Exporte lediglich um 0,6 Prozent zu.

Besonders deutlich waren die Einbrüche in zwei wichtigen Absatzregionen. Die Ausfuhren in die EU-Staaten schrumpften um 4,8 Prozent zum Vormonat auf 71,6 Milliarden Euro. Noch gravierender war der Rückgang im Geschäft mit China: Die Exporte in die Volksrepublik brachen um gut 13 Prozent auf 6,3 Milliarden Euro ein. Als positiver Gegenpol erwies sich das wichtigste Exportland USA, wo die Ausfuhren kräftig um 11,7 Prozent auf 13,2 Milliarden Euro stiegen – trotz der anhaltenden Zollstreitigkeiten unter Präsident Donald Trump.

Parallel zu den Exporten gingen auch die deutschen Importe zurück, und zwar sogar noch stärker. Im Januar wurden Waren im Wert von 109,2 Milliarden Euro eingeführt, ein Minus von 5,9 Prozent gegenüber Dezember und 4,0 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. Für das Gesamtjahr 2025 hatten die deutschen Exporte dank eines robusten Dezembers erstmals seit zwei Jahren wieder ein leichtes Plus verzeichnet. Für 2026 erwartet der Außenhandelsverband BGA ein Wachstum von lediglich 0,6 Prozent.

Die Stimmung in der Exportbranche hatte sich zuletzt leicht aufgehellt. Die Ifo-Exporterwartungen stiegen im Februar in den positiven Bereich auf plus 2,6 Punkte, nach minus 0,8 Punkten im Januar. Ifo-Konjunkturchef Timo Wollmershäuser sprach von "etwas Rückenwind". Allerdings, so hieß es zu den Daten, die noch vor Beginn des Iran-Kriegs veröffentlicht wurden, könne von einer breiten Erholung noch keine Rede sein. Die Eskalation im Nahen Osten und die dadurch gestiegenen Ölpreise, die den Transport von Waren verteuern, belasten die Exportnation Deutschland zusätzlich. BGA-Präsident Dirk Jandura warnte: "Der deutsche Außenhandel startet schwach ins neue Jahr – und die Risiken nehmen weiter zu."

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.