
Die deutschen Industrieunternehmen haben zu Beginn des Jahres einen deutlichen Rückgang bei den Auftragseingängen verzeichnet. Wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte, fiel der Auftragseingang im Januar im Monatsvergleich saison- und kalenderbereinigt um 11,1 Prozent. Diese Entwicklung übertraf die Erwartungen der Analysten deutlich, die im Schnitt nur einen Rückgang um 4,3 Prozent prognostiziert hatten.
Zudem revidierte das Bundesamt die Daten für den Vormonat Dezember nach unten. Der zuvor gemeldete Anstieg des Auftragseingangs um 7,8 Prozent wurde auf nur noch 6,4 Prozent korrigiert. Im Jahresvergleich stieg der Auftragseingang im Januar um 3,7 Prozent, was jedoch ebenfalls unter den Erwartungen der Analysten lag, die einen deutlich stärkeren Zuwachs erwartet hatten.
Die enttäuschenden Konjunkturdaten aus Deutschland haben auch Auswirkungen auf die Finanzmärkte gezeigt. Enttäuschende Auftragseingangs- und Produktionsdaten in der größten Volkswirtschaft der Eurozone belasteten die europäische Gemeinschaftswährung. Die Entwicklung unterstreicht die anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen die deutsche Industrie steht.
Die unerwartet schwache Entwicklung bei den Industrieaufträgen deutet auf eine anhaltende Verunsicherung in der deutschen Wirtschaft hin. Analysten wurden von der Stärke des Auftragsdämpfers überrascht, was Fragen nach der weiteren konjunkturellen Entwicklung aufwirft. Die revidierten Dezemberdaten und der schwache Januar-Auftragseingang lassen auf eine volatilere Phase für die deutsche Industrie schließen, deren Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum noch zu beobachten sein werden.

Die weitreichende Sonntagsöffnung in vielen Urlaubsorten Mecklenburg-Vorpommerns steht vor einem grundlegenden Neustart. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hat die seit 2025 geltende Bäderregelung für unwirksam erklärt. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Landesverordnung den verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsschutz überdehnt, weil sie zu vielen Geschäften an zu vielen Sonntagen die Öffnung erlaubt. Damit folgte das Gericht der Klage der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die eine Aushöhlung des arbeitsfreien Sonntags moniert hatte.
Die gekippte Regelung sollte Händlern in den touristischen Orten des Nordostens ähnliche Wettbewerbsbedingungen sichern wie im benachbarten Schleswig-Holstein, mit dem Mecklenburg-Vorpommern um Feriengäste konkurriert. Sie ermöglichte Ladenöffnungen in 84 als touristisch definierten Orten an einem großen Teil der Sonn- und Feiertage im Jahr. Aus Sicht des Gerichts ging der Ausnahmetatbestand damit zu weit: Wenn Geschäfte an zwei von drei Sonntagen sowie zusätzlich an mehreren Feiertagen öffnen dürfen, liege faktisch keine begrenzte Ausnahme mehr vor, sondern eine weitgehende Aufweichung des grundsätzlichen Verkaufsverbots.
Gewerkschaften begrüßten den Richterspruch als Stärkung des Arbeitnehmerschutzes. Verdi hatte argumentiert, dass Beschäftigten im Handel bei einer so weitgehenden Sonntagsöffnung zu wenig Zeit für Familienleben und Erholung bleibe. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord kritisierte die bisherige Bäderregelung als Motor für zusätzliche Sonntagsarbeit und als Instrument, das bewährte Schutzmechanismen unterlaufe und soziale Ungleichheiten verschärfe. Kirchen spielten in der öffentlichen Debatte im stark säkular geprägten Bundesland eine deutlich geringere Rolle.
Unternehmerverbände und Vertreter der Tourismuswirtschaft hingegen warnen vor Verunsicherung. Gerade in klassischen Feriendestinationen, in denen der Einzelhandel stark auf saisonale Gästeumsätze angewiesen ist, galt die Sonntagsöffnung als wichtiger Baustein des Geschäftsmodells. Für die betroffenen Orte ändert sich kurzfristig dennoch wenig: Bis zur Rechtskraft des Urteils dürfen die Geschäfte vorerst weiter nach den bisherigen Vorgaben öffnen. Die Landesregierung in Schwerin will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten und prüft nach eigenen Angaben eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht – und damit die Chance, die Reichweite künftiger Ausnahmen vom Sonntagsschutz neu auszuloten.