
Nordrhein-Westfalen steht vor einer umfassenden Reform seines Kinderbildungsgesetzes – und mitten in einer zunehmend polarisierenden Debatte. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung soll seit langem kritisierte Probleme wie hohe und regional ungleiche Elternbeiträge, unzuverlässige Öffnungszeiten und Zweifel an der Bildungsqualität adressieren. Doch zentrale Elemente des Entwurfs stoßen bei Fachverbänden und Gewerkschaften auf massive Vorbehalte. Am 23. April wird sich der Familienausschuss des Landtags in Düsseldorf in einer Sachverständigenanhörung mit den Details befassen; erste schriftliche Stellungnahmen liegen bereits vor.
Kern des Konflikts ist das geplante Modell von sogenannten „Kern- und Randzeiten“. Dem Entwurf zufolge soll der Einsatz qualifizierter sozialpädagogischer Fachkräfte in Kitas künftig auf täglich fünfstündige Kernzeiten konzentriert werden. Die Randzeiten sollen verstärkt von anderen Betreuungskräften übernommen werden. Kritiker sehen darin die Gefahr, dass frühkindliche Bildung ausgedünnt und Betreuung von Förderung entkoppelt wird. Sie warnen, Kinder würden in den Randzeiten eher verwahrt als ganzheitlich begleitet.
Vor allem die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe als überörtliche Träger der Jugendhilfe sowie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) stellen sich geschlossen gegen die geplante Aufteilung. Frühkindliche Bildung umfasse immer kognitive, soziale und emotionale Entwicklung – und diese finde im freien Spiel genauso statt wie in gezielten Lernangeboten, betonen sie. Eine strikte Trennung in Kern- und Randzeiten widerspreche dem aus ihrer Sicht untrennbaren Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung. Ohne die kontinuierliche Anwesenheit sozialpädagogischer Fachkräfte sei der gesetzliche Auftrag der Kitas nicht zu erfüllen.
Zusätzlich verweisen die Landschaftsverbände auf den Kinderschutz. In den vergangenen Jahren sei die Zahl der Meldungen, die Kitas bei möglichen Gefährdungen des Kindeswohls an die Behörden absetzen, stetig gestiegen. Vor diesem Hintergrund stellen sie infrage, ob Ergänzungskräfte die gleiche Sicherheit gewährleisten und ob Mindeststandards in der Praxis noch ausreichend kontrollierbar wären. Unklare Verantwortlichkeiten könnten ihrer Einschätzung nach zu Konflikten über aufsichtsrechtliche Pflichten führen.
Die schwarz-grüne Koalition im Land hält trotz der Einwände an den Kernpunkten des Entwurfs fest, hat aber nach eigenen Angaben bereits einzelne Zugeständnisse eingearbeitet. Sie argumentiert, das Modell von Kern- und Randzeiten sei für Träger lediglich eine Option und keine Verpflichtung. Ergänzungskräfte wie Kinderpflegerinnen verfügten zudem über mindestens zweijährige pädagogische Ausbildungen. Ein flexiblerer Personaleinsatz solle das System stabilisieren und für mehr Verlässlichkeit sorgen. Wie stark die Kritik der Sachverständigen den weiteren Gesetzgebungsprozess prägen wird, dürfte sich nach der Anhörung im Familienausschuss zeigen – und ist für alle Familien mit Kita-Kindern in NRW von unmittelbarer Bedeutung.

Die Folgen des Klimawandels entwickeln sich für die deutsche Wirtschaft zunehmend zu einem handfesten Geschäftsrisiko. Laut einer Sonderauswertung des KfW-Klimabarometers 2025 sehen sich inzwischen 21 Prozent der Unternehmen hierzulande von negativen Effekten der Erderwärmung betroffen. Hochgerechnet entspricht das rund 800.000 Firmen. Grundlage der Analyse ist die vierte Erhebungswelle der jährlichen Unternehmensbefragung zu Klimaschutz und Energiewende, an der zwischen Februar und Juni 2025 rund 13.300 Unternehmen teilgenommen haben.
Besonders deutlich spürbar sind die Belastungen demnach in der Spitzengruppe der Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro. In diesem Segment berichten 74 Prozent der Firmen, sie seien zumindest teilweise von negativen Klimafolgen betroffen. Ein Jahr zuvor waren es im KfW-Klimabarometer 2024 noch 61 Prozent – die Betroffenheit ist damit binnen zwölf Monaten um 13 Prozentpunkte gestiegen. Unter den größeren Mittelständlern mit mehr als 50 Beschäftigten, aber weniger als 500 Millionen Euro Umsatz, geben 42 Prozent an, die Auswirkungen des Klimawandels zu spüren.
Anders stellt sich die Lage am unteren Ende der Größenskala dar: Unter den Kleinstunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten meldet nur knapp ein Fünftel (19 Prozent) negative Klimafolgen. Ein Grund für die stärkere Betroffenheit der Konzerne sind laut KfW ihre internationalen Verflechtungen. „Große Unternehmen sind häufig international vernetzt. Sie haben internationale Lieferketten und Absatzmärkte. Dadurch sind große Unternehmen oft unmittelbar betroffen, wenn es zu Extremwetterereignissen auch in weit von Deutschland entfernten Gebieten kommt“, sagt Dirk Schumacher, Chefvolkswirt der Förderbank.
Ein weiterer Verwundbarkeitstreiber ist der Energiebedarf. Besonders anfällig sind nach den KfW-Daten energieintensive Unternehmen: Wo der Energieanteil zehn Prozent oder mehr der Gesamtkosten ausmacht, berichten 31 Prozent der Firmen von negativen Auswirkungen des Klimawandels. Das sind fünf Prozentpunkte mehr als in der Vorjahresbefragung. Die Sonderauswertung des Klimabarometers macht damit sichtbar, dass Klimarisiken längst nicht mehr nur ein ökologisches Thema sind, sondern zunehmend betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Investitionsentscheidungen und Standortrisiken prägen.