Bundesbank erwartet auch 2026 Jahresfehlbetrag

10.03.2026


Die Bundesbank hat für das Jahr 2025 einen Jahresfehlbetrag von 8,6 Milliarden Euro ausgewiesen. Damit schreibt die deutsche Notenbank zum zweiten Mal in Folge rote Zahlen. Der Verlust stellt den zweithöchsten Fehlbetrag in der Geschichte der Bundesbank dar. Im Vergleich zum Rekordminus von mehr als 19 Milliarden Euro im Jahr 2024 hat sich der Verlust jedoch mehr als halbiert. Bundesbank-Präsident Joachim Nagel betonte bei der Bilanzvorlage in Frankfurt, dass sich die finanzielle Belastung der Notenbank abschwächt.

Infolge des erneuten Verlusts fällt eine Gewinnüberweisung der Bundesbank an den Bund zum sechsten Mal in Folge aus. Das Bundesfinanzministerium hatte jahrelang mit einer jährlichen Ausschüttung von 2,5 Milliarden Euro kalkuliert. Die letzte Gewinnüberweisung erfolgte im Jahr 2019, als der damalige Finanzminister Olaf Scholz 5,85 Milliarden Euro verbuchen konnte – die höchste Summe seit der Finanzkrise. Nagel hatte bereits vor einem Jahr gewarnt, dass Gewinnausschüttungen an den Bund auf längere Sicht nicht zu erwarten seien.

Die Milliardenverluste der Bundesbank sind eine direkte Folge der Geldpolitik im Euroraum. Hauptgrund ist, dass die Zinsausgaben der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank (EZB) für Gelder, die Geschäftsbanken bei ihr parken, deutlich höher sind als die Zinseinnahmen aus dem umfangreichen Bestand an Anleihen. Diese Anleihen wurden im Auftrag der EZB gekauft, als die Zinsen noch sehr niedrig waren. Die anschließenden Zinserhöhungen der EZB zur Inflationsbekämpfung ab 2022 führten zu dieser Schieflage. Der gesamte Bilanzverlust der Bundesbank, der sich aus dem Verlustvortrag und dem aktuellen Jahresfehlbetrag ergibt, beläuft sich nun auf 27,8 Milliarden Euro.

Bundesbank-Präsident Nagel zeigte sich dennoch zuversichtlich. "Wir haben zwar weiter finanzielle Belastungen zu tragen, sie lassen aber nach", sagte er. Aus heutiger Sicht dürfte sich diese positive Entwicklung fortsetzen. Allerdings werde die Bundesbank auch im laufenden Jahr 2026 erneut einen Jahresfehlbetrag ausweisen. Künftige Jahresüberschüsse sollen genutzt werden, um den aufgelaufenen Bilanzverlust aus eigener Kraft abzubauen und die notwendige Risikovorsorge wieder aufzubauen. Nagel betonte, dass die Bundesbank trotz des Bilanzverlusts ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen könne und über eine solide Bilanz verfüge.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.