ApoDoc: Online-Arztgespräche in ausgewählten Apotheken

10.03.2026


Die österreichischen Apotheken befinden sich im Wandel. Während die Bundesregierung die Möglichkeit für Impfungen in Apotheken schaffen will, betont die Österreichische Apothekerkammer, dass dies nur ein Teil einer umfassenderen Strategie ist. Kammerpräsidentin Ulrike Mursch-Edlmayr erklärte bei der Fortbildungstagung in Schladming, das Ziel sei die Mitwirkung im Patientenstrom-Management. Viele der rund 1.400 Apotheken seien durch Ausbildungsprogramme bereits auf die neuen Aufgaben vorbereitet.

Hintergrund dieser Entwicklung ist der zunehmende Wettbewerbsdruck. In den vergangenen Jahren sind europaweit Drogeriemärkte und Versandhandels-„Apotheken“ in den Markt eingedrungen, während klassische öffentliche Apotheken über ständig sinkende Margen klagen. In Deutschland gab es bereits zahlreiche Apotheken-Konkurse und Stilllegungen. Dem will die Apothekerkammer mit erweiterten Dienstleistungen begegnen, zu denen neben Impfungen auch Bluttests als Screening für Risikopersonen gehören.

Parallel dazu testet die Apothekerkammer mit dem Pilotprojekt „ApoDoc“ assistierte Telemedizin in Apotheken. Seit dem 20. Februar wird dieses kostenlose Angebot in drei Wiener Apotheken an Randdienstzeiten (Freitag 14-18 Uhr und Samstag 08-12 Uhr) bereitgestellt. Ab Mitte März sollen zwölf weitere Apotheken in Wien und Oberösterreich folgen. Patienten können dabei in einem Beratungszimmer vertraulich ein Online-Arztgespräch führen und bei Bedarf gleich Medikamente erhalten.

Das Projekt, das in Kooperation mit den Gesundheitsdienstleistern UNIQA Health Services und Mavie Next durchgeführt wird, läuft bis Ende Juni. Ziel ist die Entwicklung eines standardisierten telemedizinischen Ablaufs, der insbesondere außerhalb regulärer Ordinationszeiten einen zusätzlichen Zugang zu allgemeinmedizinischer Versorgung ermöglichen soll. Die Apothekerkammer betont, dass es sich dabei um eine Ergänzung zu bestehenden ärztlichen Versorgungsstrukturen handelt.

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Berliner Gericht untersagt WhatsApp-Datenweitergabe an Facebook

14.03.2026


Ein Berliner Gericht hat die Weitergabe personenbezogener Daten von in Deutschland ansässigen WhatsApp-Nutzern an Facebook für rechtswidrig erklärt und dem Messengerdienst eine entsprechende Übermittlung untersagt. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin II darf WhatsApp darüber hinaus auch jene Kontaktdaten, die im Account der Nutzer gespeichert sind und Personen betreffen, die den Dienst selbst nicht verwenden, nicht an Facebook weitergeben. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der sich gegen Änderungen der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 2016 wandte.

Der vzbv hatte in dem Verfahren zusätzlich verlangt, bereits übermittelte Daten löschen zu lassen. Diesen weitergehenden Forderungen folgte die Zivilkammer nicht. Sie verwies darauf, dass WhatsApp erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Konkrete Anhaltspunkte, die diese Darstellung widerlegen könnten, legten die Verbraucherschützer nach Gerichtsangaben nicht vor. Nutzer waren im August 2016 per Hinweis auf der Website und via Push-Nachricht über die Änderung der Bedingungen informiert und um Zustimmung gebeten worden.

Eine zentrale Rolle spielte in dem Verfahren eine bereits 2016 erlassene Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Diese untersagte Facebook am 23. September 2016, personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer zu erheben und zu speichern. Im Prozess führte der Rechtsvertreter von WhatsApp aus, man habe daraufhin darauf verzichtet, entsprechende Daten in der Europäischen Union mit Facebook zu teilen. Das Berliner Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auf diese Darlegung und die fehlenden gegenteiligen Belege der Klägerseite.

Trotz der teilweisen Zurückweisung der Klage bewertet der vzbv das Urteil als Erfolg. Verbandsvorständin Ramona Pop begrüßte insbesondere die Klarstellung des Gerichts, dass eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten nicht „erschlichen“ werden dürfe. Aus Sicht des Verbands versuchten Meta und andere Plattformen weiterhin, ihre Marktmacht auszubauen und Zustimmungen zur Datenverknüpfung mit aus Verbraucherschutzsicht fragwürdigen Methoden zu erlangen. Der Messengerdienst WhatsApp gehört seit 2014 zum Meta-Konzern, der die Integration seiner Dienste und Datenbestände in den vergangenen Jahren schrittweise vorangetrieben hat.