Angst vor dem digitalen Double: Synchronsprecher kritisieren KI-Training ohne Extra-Honorar

15.03.2026


Deutsche Synchronsprecherinnen und -sprecher erhöhen den Druck auf Streaminganbieter wie Netflix. Hintergrund sind neue Vertragsklauseln, die es erlauben sollen, bereits aufgezeichnete Stimmen für das Training von Systemen mit Künstlicher Intelligenz (KI) zu nutzen. Nach Angaben des Verbands Deutscher Sprecher:innen (VDS) lehnen viele Künstler diese Regelungen ab und verweigern ihre Unterschrift – mit der Folge, dass erste Synchronproduktionen ins Stocken geraten.

Im Zentrum der Kritik steht die Verknüpfung von Engagement und Zustimmung zur KI-Nutzung. „Ich bin nicht bereit, das Training einer Künstlichen Intelligenz zu unterstützen“, sagte Natascha Geisler, deutsche Stimme von Jennifer Lopez, der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe eine aktuelle Synchronarbeit für Lopez wegen der Netflix-Vertragsbedingungen abgesagt. Bei den neuen Verträgen gebe es nach ihrer Darstellung keine Möglichkeit, der Nutzung der eigenen Stimme für KI-Training zu widersprechen; die Zustimmung sei Voraussetzung für einen Auftrag.

Zusätzlichen Zündstoff liefert die Frage der Vergütung. Geisler moniert, in den Netflix-Verträgen sei „an keiner Stelle schriftlich festgehalten, dass für das KI-Training eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist“. Beim Training würden sämtliche Facetten von Schauspiel und Intonation erfasst, damit KI-Systeme lernen können, unterschiedliche Emotionen zu imitieren. Sie wolle weder „Datenfutter“ sein noch dazu beitragen, dass ihr Berufsstand perspektivisch ersetzt werden könne, sagte die Sprecherin.

Der VDS, der ein Treffen in München mit prominenten deutschen Stimmen unter anderem von Tom Cruise, Renée Zellweger, Cameron Diaz und SpongeBob mitorganisiert hat, drängt auf klare gesetzliche Regeln für den Einsatz von KI in der Branche. Nur eine Regulierung könne aus Sicht des Verbands eine unkontrollierte und illegale Nutzung von Stimmen verhindern und die Qualität menschengemachter Kunstwerke sichern. Netflix verweist unterdessen laut einer Unternehmenssprecherin darauf, dass der Einsatz von KI im Einklang mit geltendem Recht erfolge und beruft sich auf Vereinbarungen, die der Konzern im vergangenen Sommer gemeinsam mit dem Bundesverband Schauspiel getroffen habe.

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Studie: Preis drängt technische Vorteile beim Glasfaseranschluss in den Hintergrund

16.03.2026


Für viele Haushalte in Deutschland bleibt der Umstieg auf Glasfaser vor allem eine Kostenfrage. Knapp zwei Drittel der DSL- und Kabelkundinnen und -kunden (65 Prozent) würden nach einer Innofact-Umfrage im Auftrag des Vergleichsportals Verivox nur dann auf die neue Technologie wechseln, wenn der Tarif günstig ist oder ein besonders gutes Angebot vorliegt. Erst mit einigem Abstand folgen technische Argumente: Höhere Geschwindigkeiten und eine stabilere Verbindung gelten jeweils für 52 Prozent der Befragten als Wechselanreiz.

Andere Faktoren spielen dagegen eine deutlich geringere Rolle. Nur gut ein Viertel (26 Prozent) misst dem Vertrauen in einen bekannten Anbieter entscheidende Bedeutung bei. Die mögliche Wertsteigerung einer Immobilie durch einen Glasfaseranschluss rangiert noch weiter hinten: Lediglich 16 Prozent sehen darin ein wichtiges Argument. Damit bestätigt die Erhebung, dass der Glasfaser-Ausbau im Massenmarkt weniger über Image oder langfristige Standortvorteile, sondern primär über die Preispolitik der Anbieter entschieden wird.

Auch der Blick auf bereits umgestiegene Haushalte unterstreicht diese Tendenz. In gut der Hälfte der Fälle (52 Prozent) erfolgte der Wechsel zur Glasfaser, weil ein attraktives Angebot oder eine günstige Gelegenheit vorlag. Nur knapp ein Drittel (31 Prozent) nennt als Hauptmotiv die generellen technischen Vorteile wie höhere Verbindungsstabilität oder Geschwindigkeit. Für Versorger bedeutet das: Selbst dort, wo Glasfaser verfügbar ist, reicht das Leistungsversprechen allein nicht, um Bestandskunden von DSL oder Kabel loszueisen.

Verbraucherschützer verweisen zudem auf rechtliche und praktische Fallstricke beim Wechsel. Die Stiftung Warentest rät, sich nicht von Haustürvertretern unter Druck setzen zu lassen, die ein baldiges Ende des Kupfernetzes suggerieren. Ein endgültiges Aus für DSL vor 2035 sei nicht zu erwarten, bestehende Netze würden erst dann abgeschaltet, wenn Glasfaser nahezu flächendeckend verfügbar ist und Wettbewerb in den neuen Netzen besteht. Relevanz hat zudem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar (Az. III ZR 8/25): Demnach beginnt die Vertragslaufzeit für einen Glasfaseranschluss bereits mit dem Vertragsschluss – in der Regel mit Eingang der Auftragsbestätigung – und nicht erst mit der technischen Bereitstellung des Anschlusses. Für Kundinnen und Kunden erhöht das den Druck, Angebote sorgfältig zu prüfen, bevor sie den Schritt in die Glasfaserwelt wagen.